Mal langsam! Erklär erstmal, ob Du in der Verwaltung (wenn ja, in welcher) oder als Lehrkraft unterwegs bist.
Nächster Punkt: Wenn ich zum "...rat" befördert wurde, zählt das! Dann ist es egal, ob A13 BA oder A13 EA! Allerdings kommt es dann darauf an, ob ich noch A14 werden kann. Lt. eigenen Angaben ist ein Master-Studium vorhanden. Hier kommt es darauf an, ob der Dienstherr dies berücksichtigt hat. Private Master haben in der LG 2.1 in der Regel keine Auswirkungen. Sollte aber, wie beschrieben, eine Zuweisung auf einen A13 EA erfolgt sein, könnte dies eine Option sein. Frage wäre, ob nach § 26 LVO oder § 27 LVO?
Bei 7 Abs. 4 LVO geht es um die Bewährung auf einem höherem Dienstposten. D. h. ich habe mich auf einen höheren Dienstposten beworben und werde entsprechnend erprobt.