Autor Thema: Zeile 22-27 der Lohnsteuerbescheinigung  (Read 1713 times)

720825

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Zeile 22-27 der Lohnsteuerbescheinigung
« am: 03.07.2025 11:45 »
Hallo,

bei der Bescheinigung der SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung ist mir bekannt, dass ein Faktor (Steuerpflichtiges zu SV-pflichtiges Entgelt) auch über der BBG gebildet werden muss und die Beiträge (max. bis zur BBG) mit dem Faktor multipliziert werden muss und nur diese Beiträge bescheinigt werden dürfen.

Wenn das Steuer- und SV-pflichtige Entgelt schon über der BBG der KV/PV liegt, müssen aus meiner Sicht die gezahlten und nicht die mit Faktor ermittelten Werte bescheinigt werden.

Ist das so korrekt und wenn ja, wo finde ich dazu die gesetzliche Grundlage?

Im Lohnsteuerhandbuch, Anhang 23 Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung steht dazu nur folgendes:
"... Bei steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohnteilen im Bescheinigungszeitraum ist nur der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge zu bescheinigen, der sich nach dem Verhältnis des steuerpflichtigen Arbeitslohns zum gesamten Arbeitslohn des Bescheinigungszeitraums ergibt. ... Die Verhältnisrechnung ist auch durchzuführen, wenn der steuerpflichtige Arbeitslohn im Bescheinigungszeitraum die für die Beitragsberechnung maßgebende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt."

720825

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Antw:Zeile 22-27 der Lohnsteuerbescheinigung
« Antwort #1 am: 06.07.2025 23:30 »
Da schon sehr viele den Beitrag gelesen haben, aber leider noch niemand geantwortet hat, möchte ich dies an einem Beispiel erklären:

TvÖD VKA - E11 Stufe 5 in 2024

Entgelt laut TvÖD     5.182.41 € - 01 + 02/2024 - Steuer- und SV-pflichtig
Entgelt laut TvÖD     5.678.44 € - 03 - 12/2024 - Steuer- und SV-pflichtig

Umlage ZVK - 1,50 %
Dazu kommt noch der SV-Hinzurechnungsbetrag in Höhe von
64,44 € - 01 + 02/2024 - SV-pflichtig
71,88 € - 03 - 12/2024 - SV-pflichtig, die Beträge der Jahressonderzahlung und das LOB lasse ich mal außen vor.

Aus meiner Sicht müßte man in der Lohnsteuerbescheinigung die Beträge der KV und PV-Beiträge bescheinigen, die sich aus der Berechnung (BBG KV/PV = 5.175 € x entsprechender KK-Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag) ergeben, da das Steuer- und SV-pflichtige Brutto schon oberhalb der BBG KV/PV lag.

Wie sehen dies erfahrene Lohnsachbearbeiter*innen? Liege ich da falsch?
Kann man das irgendwo nachlesen?

Muckel

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Antw:Zeile 22-27 der Lohnsteuerbescheinigung
« Antwort #2 am: 07.07.2025 07:37 »
Vielleicht solltest Du die Frage in einem Lohnsteuer-/Sozialversicherungsrechts-Forum stellen, dort gibt es dann auch Antworten. Sie hat meiner Meinung nach nichts mit dem Tarifrecht zu tun.