Da schon sehr viele den Beitrag gelesen haben, aber leider noch niemand geantwortet hat, möchte ich dies an einem Beispiel erklären:
TvÖD VKA - E11 Stufe 5 in 2024
Entgelt laut TvÖD 5.182.41 € - 01 + 02/2024 - Steuer- und SV-pflichtig
Entgelt laut TvÖD 5.678.44 € - 03 - 12/2024 - Steuer- und SV-pflichtig
Umlage ZVK - 1,50 %
Dazu kommt noch der SV-Hinzurechnungsbetrag in Höhe von
64,44 € - 01 + 02/2024 - SV-pflichtig
71,88 € - 03 - 12/2024 - SV-pflichtig, die Beträge der Jahressonderzahlung und das LOB lasse ich mal außen vor.
Aus meiner Sicht müßte man in der Lohnsteuerbescheinigung die Beträge der KV und PV-Beiträge bescheinigen, die sich aus der Berechnung (BBG KV/PV = 5.175 € x entsprechender KK-Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag) ergeben, da das Steuer- und SV-pflichtige Brutto schon oberhalb der BBG KV/PV lag.
Wie sehen dies erfahrene Lohnsachbearbeiter*innen? Liege ich da falsch?
Kann man das irgendwo nachlesen?