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Nochmal Überstundenabbau bzw. Abfeiern

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Summer63:
Hallo,

bei mir haben sich ein Paar Überstunden angesammelt. Ich würde die gerne abfeiern.

Mich würde interessieren wie abgerechnet wird. Die Arbeitszeit beträgt pro Woche 30 Stunden plus 18 Stunden Arbeitsbereitschaft = 48 Stunden. Wobei 50% bezahlt werden. Also 39 Stunden werden bezahlt.

Was gilt jetzt, 30, 39 oder 48 Stunden die pro Woche abgezogen werden? Ich habe im I-Net nichts gefunden.

Besten Dank im Voraus.

MoinMoin:
Wenn du eine Woche nicht arbeiten gehst und Stunden abfeierst und keine Bereitschaft machst, dann wird diese Woche mit 30h minus gerechnet.

Iunius:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.07.2025 16:06 ---Wenn du eine Woche nicht arbeiten gehst und Stunden abfeierst und keine Bereitschaft machst, dann wird diese Woche mit 30h minus gerechnet.

--- End quote ---

Da bitte ich um Erläuterung.

Meiner Rechtsauffassung nach müsste bei einer Woche die arbeitsvertraglich festgelegte Soll-Zeit abgezogen werden. Ich interpretiere den Fragesteller folgendermaßen:

39 Stunden Wochenarbeitszeit welche auf Basis eines Dienstplanes durch Direktionsrecht festgeschrieben ist. Dabei werden 30 Stunden in Anwesenheit und 9 Stunden in Bereitschaft (faktorisiert) erbracht.

Demzufolge müssten auch die 39 Stunden "Minus" gemacht werden.

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