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Nochmal Überstundenabbau bzw. Abfeiern
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Summer63:
Hallo,
bei mir haben sich ein Paar Überstunden angesammelt. Ich würde die gerne abfeiern.
Mich würde interessieren wie abgerechnet wird. Die Arbeitszeit beträgt pro Woche 30 Stunden plus 18 Stunden Arbeitsbereitschaft = 48 Stunden. Wobei 50% bezahlt werden. Also 39 Stunden werden bezahlt.
Was gilt jetzt, 30, 39 oder 48 Stunden die pro Woche abgezogen werden? Ich habe im I-Net nichts gefunden.
Besten Dank im Voraus.
MoinMoin:
Wenn du eine Woche nicht arbeiten gehst und Stunden abfeierst und keine Bereitschaft machst, dann wird diese Woche mit 30h minus gerechnet.
Iunius:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.07.2025 16:06 ---Wenn du eine Woche nicht arbeiten gehst und Stunden abfeierst und keine Bereitschaft machst, dann wird diese Woche mit 30h minus gerechnet.
--- End quote ---
Da bitte ich um Erläuterung.
Meiner Rechtsauffassung nach müsste bei einer Woche die arbeitsvertraglich festgelegte Soll-Zeit abgezogen werden. Ich interpretiere den Fragesteller folgendermaßen:
39 Stunden Wochenarbeitszeit welche auf Basis eines Dienstplanes durch Direktionsrecht festgeschrieben ist. Dabei werden 30 Stunden in Anwesenheit und 9 Stunden in Bereitschaft (faktorisiert) erbracht.
Demzufolge müssten auch die 39 Stunden "Minus" gemacht werden.
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