Autor Thema: Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen  (Read 559 times)

aroras

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Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen
« am: 03.07.2025 08:15 »
Hallo,

ich stehe vor dem nächsten und nun unbefristeten Arbeitsvertrag beim selben AG. Ich plane aber mittelfristig den AG zu wechseln. Aufgrund der Betriebszugehörigkeit wird eine für meine Situation nachteilige lange Kündigungsfrist gelten. Diese könnte meine Chancen für einen Wechsel verringern, da ich nicht voraussetzen kann, dass ein potentieller AG im schlimmsten Fall 6 Monate warten kann, bis die Stelle besetzt wird.

Kann eine vom Tarifvertrag abweichende, sprich kürzere Kündigungsfrist einzelvertraglich vereinbart werden oder ist die Tarifbindung absolut?

seberus

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Antw:Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen
« Antwort #1 am: 03.07.2025 08:27 »
Wenn dein alter Arbeitgeber damit einverstanden ist, einfach einen Aufhebungsvertrag machen

MoinMoin

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Antw:Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen
« Antwort #2 am: 03.07.2025 09:03 »
Klar kannst du es vereinbaren, es gilt Vertragsfreiheit in Deutschland.
Allerdings ist es natürlich eine Kröte für den AG, da du jederzeit diese Vereinbarung vernichten kannst, da tarifgebundene AG keine Vereinbarungen schließen dürfen die für den AN nachteilig sind.
Umgekehrt geht das schon..... AN Schutz halt.

Solltest du jemals Probleme mit der Kündigungsfrist haben, dann gilt das von seberus gesagt:
Man kann jederzeit einvernehmlich den Vertrag aufkündigen ohne irgendwelche Fristen (habe ich schon mehrfach in meinem Leben in Anspruch genommen).

Und sollte der AG, das dann nicht wollen: Einfach Kündigen zu dem Termin den man will und schauen, ob der AG dagegen klagt.

aroras

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Antw:Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen
« Antwort #3 am: 05.07.2025 15:23 »
Vielen Dank für eure Ratschläge.

Letzten Endes handelt es sich für mich um die strategische Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt ich die Bereitschaft des aktuellen AG auslote, ob er mich vorzeitig aus dem Vertrag lässt bzw. ließe. Da ich diese Bereitschaft nicht vorhersehen kann, gibt es wohl keinen aktuell erkennbaren richtigen Zeitpunkt. Vielleicht habt ihr Recht. Ich sollte warten, bis das Problem real vorliegt, ggf. um einen Aufhebungsvertrag bitten und als ultima ratio mal kein Gentleman sein.

MoinMoin

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Antw:Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen
« Antwort #4 am: 05.07.2025 16:04 »
und als ultima ratio mal kein Gentleman sein.
du meinst im Zweifel halt vertragsbrüchig werden  8)