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Berufserfahrung IT-Administrator - nachträglich

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itnerd:
Hallo zusammen,


ich hätte mal eine Frage an die Profis im TVöD.
Seit ca. 2 Jahren arbeite ich jetzt bei einer Stadtverwaltung als IT-Administrator.

Ich habe in der Wirtschaft meine Ausbildung gemacht und in dem Unternehmen dann knapp 3 Jahre (nicht ganz, nur ca. 2 Jahre und 10 Monate) gearbeitet.

Angefangen habe ich auf Stufe 1 in EG9a, am Anfang hab ich das als völlig logisch wahrgenommen aber mittlerweile ist die Frage für mich aufgekommen, ob ich nicht zumindest in Stufe 2 einsteigen hätte müssen, dann wäre ich nämlich jetzt nach zwei Jahren in Stufe drei oder?


Die Frage ist jetzt eigentlich, kann sowas nachträglich angepasst werden?

Vielen Dank euch schon Mal!

TVOEDAnwender:
Hallo IT-Nerd,
die Suchfunktion eines Forums bzw. Google scheint in Deiner IT-Ausbildung wohl nicht vermittelt worden zu sein.
Sonst würdest Du die gefühlt mehr als 100 Antworten zu dieser bzw. ähnlich gestellter Frage zur Stufenzuordnung und zur Anerkennung der Berufserfahrung innerhalb weniger Sekunden in diesem Forum selber finden.
Also scheint die Stufe 1 schon richtig zu sein.
Beste Grüße!

TVOEDAnwender:
Hier mal ein paar Beispiele (innerhalb von Sekunden gefunden):

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=123480.0
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=120869.0
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=126351.0
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=111006.0

usw. usf.

itnerd:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 07.07.2025 10:52 ---Hallo IT-Nerd,
die Suchfunktion eines Forums bzw. Google scheint in Deiner IT-Ausbildung wohl nicht vermittelt worden zu sein.
Sonst würdest Du die gefühlt mehr als 100 Antworten zu dieser bzw. ähnlich gestellter Frage zur Stufenzuordnung und zur Anerkennung der Berufserfahrung innerhalb weniger Sekunden in diesem Forum selber finden.
Also scheint die Stufe 1 schon richtig zu sein.
Beste Grüße!

--- End quote ---


Gebe ich keine Antwort drauf, du hast recht, da hätte ich wirklich besser schauen können.
Aber die Forensuche mit der Tätikeit eines IT-Administrators zu vergleichen ist schon lustig :D
Wie gesagt den Fehler seh ich ein, hab einfach auf die schnelle nicht ordentlich gesucht bzw. nachgedacht.

MoinMoin:

--- Zitat von: itnerd am 07.07.2025 10:49 ---Die Frage ist jetzt eigentlich, kann sowas nachträglich angepasst werden?

--- End quote ---
Wenn du bei der Einstellung eine einschlägige Berufserfahrung nachweisen kannst, dann ja.
Das wäre erkennbar daran, dass du nach einer Woche in allen deinen Aufgaben eingewiesen worden bist und du -ohne nachfragen zu müssen - deinen Job machen konntest.

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