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§ 119a LBG NRW

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Kaffeekanzler:
Guten Morgen zusammen,

ich möchte gerne einen Austausch zum neuen § 119a LBG anregen.

Aus meiner Sicht ergeben sich hieraus gerade für kleine und mittlere kreisangehörige Städte Schwierigkeiten. Es wird so sein, dass von den wenigen h.D. bzw. höheren g.D. Stellen nun mehr auch einzelne Stellen für die mögliche Rückkehr eines Beamten freigehalten werden müssen. Das führt sicherlich zu Schwierigkeiten bei der unmittelbaren Nachbesetzungen dieser Stellen.

Welche weiteren Vor- und/oder Nachteile seht ihr bei dieser Regelung?

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