Autor Thema: Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit  (Read 818 times)

kaffeeriös

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Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
« am: 08.07.2025 17:14 »
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem zum ersten Mal von einer Personalsachbearbeiterin gehört, dass bei der Kündigungsfrist nach § 34 TV-L wohl nicht die Beschäftigungszeit zum Zeitpunkt der Kündigung, sondern die Beschäftigungszeit zum Kündigungstermin ausschlaggebend sein soll. Also als Beispiel - eine AN'in beginnt am 01.01. ohne vorherige Beschäftigungszeiten und kündigt am 15.12. desselben Jahres zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die AN'in befindet sich also zum Zeitpunkt der Kündigung noch im ersten Jahr, zum Wirksamwerden der Kündigung aber im zweiten. Nach der oben genannten Anwendung wäre der nächstmögliche Termin also nicht der 31.01., sondern der 31.03. des Folgejahres.

Das ganze erschließt sich mir ehrlich gesagt überhaupt nicht, und ich kann auch absolut nichts enstprechendes finden, das das belegen würde... aber für meine eigenen Kündigungsabsichten könnte es natürlich mal relevant werden ;) Gibt es da irgendwas an Rechtsprechung o.Ä, die ich übersehe?

McOldie

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Antw:Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
« Antwort #1 am: 08.07.2025 18:51 »
M.E. ist die Beschäftgungszeit, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Arbeitgeber gilt, maßgeblich.

Rowhin

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Antw:Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
« Antwort #2 am: 08.07.2025 20:17 »
M.E. ist die Beschäftgungszeit, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Arbeitgeber gilt, maßgeblich.

Das ist ebenfalls meine Einschätzung, sowie die unserer Personalabteilung - zumindest, als dieser Sachverhalt das letzte Mal aufkam.

FearOfTheDuck

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Antw:Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
« Antwort #3 am: 09.07.2025 11:54 »
Was setzt die Kündigungsfrist in Gang? Der Zeitpunkt der Kündigung und nicht der Zeitpunkt, zu dem gekündigt wird. Demzufolge kann auch nur die Beschäftigungszeit gelten, die sich zum Zeitpunkt der abgegebenen Willenserklärung angesammelt hat.

TVOEDAnwender

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Antw:Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
« Antwort #4 am: 09.07.2025 13:07 »
Zugang der Kündigung ist maßgeblich für die Beschäftigungszeit/Betriebszugehörigkeit und nicht der Ablauf der Kündigungsfrist.

Wabi Sabi

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Antw:Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
« Antwort #5 am: 09.07.2025 13:50 »
So wohl auch, wenngleich in etwas anderem Zusammenhang das BAG

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-137-17/

Rn. 17

Danach hatte die seit dem 1. Januar 2015 bei der Beklagten als derselben Arbeitgeberin iSd. § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD beschäftigte Klägerin im Zeitpunkt des Kündigungszugangs am 26. Mai 2015 die nach § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD erforderliche Beschäftigungsdauer von mehr als 15 Jahren noch nicht erreicht
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!