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[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW

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Nille123:
Hallo zusammen,

ich wende mich mit einem Thema an euch, das mich ziemlich überrascht und auch verunsichert hat.

Es geht um folgende Situation:

Meine Frau ist verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg und seit der Geburt unseres Kindes im Oktober 2024 in Elternzeit. Für Oktober 2025 hatten wir glücklicherweise einen Kitaplatz gefunden, und der Wiedereinstieg in Teilzeit während der Elternzeit war mit 11 Lehrwochenstunden geplant. Die Idee war dann später die Stunden evtl. noch weiter zu erhöhen wenn möglich.
Nun wurde uns jedoch mitgeteilt, dass der Antrag auf Wiedereinstieg in dieser Form nicht bewilligt wird. Selbst eine reduzierte Teilzeit mit nur 8 Lehrwochenstunden sei höchst unsicher, mit der Begründung, dass nach dem 15.09. bis zum Ende des Haushaltsjahres keine Erhöhungen mehr möglich seien. Falls kein Nachtragshaushalt zustande kommt, könnte frühestens ab Januar 2026 erneut geprüft werden. Es sei aber durchaus denkbar, dass die Situation sich über das gesamte Schuljahr hinweg nicht ändert.
Besonders bitter ist, dass der Bedarf an Lehrkräften ja durchaus gegeben ist und laut Schulleitung auch an der Schule meiner Frau vorhanden ist, es fehlt schlicht an der Finanzierung. Die Schulleitung ist davon genau so überrascht wie wir und meinte, dass es das noch nie gegeben hätte.
Wir fühlen uns ehrlich gesagt ziemlich vor den Kopf gestoßen, da wir fest mit dem Wiedereinstieg gerechnet und unsere finanzielle Planung, sowie die Betreuung unseres Kindes entsprechend darauf ausgerichtet hatten.
Gibt es hier vielleicht andere, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder wissen, ob und wie man in so einem Fall noch etwas bewirken kann?

Vielen Dank und viele Grüße!

yogiii:
Ich kann nur aus Erfahrungswerten bezüglich eines Teilzeitantrags berichten.

Für welchen Zeitraum wurde die Elternzeit denn ursprünglich beantragt?

Meines Erachtens muss deine Frau nach Ablauf dieses Zeitraums sogar mit ihrem ursprünglichen (vermutlich vollem) Deputat eingesetzt werden. Es wäre ein neuer Teilzeitantrag mit reduziertem Umfang zu stellen, welcher genehmigt werden müsste (sonst, volle Stelle).

Wenn der ursprüngliche beantragte Zeitraum natürlich deutlich länger ist, ist man an diesen gebunden, bis einem neuen Antrag stattgegeben wird.

Rentenonkel:
Problematisch könnte auch sein, dass die Teilzeitbeschäftigung in einem Umfang von unter 50 % beantragt wurde. Hier gibt es im Beamtenbereich auch Unterschiede (während Elternzeit, nach Elternzeit).

Daher ist zunächst die Frage von yogii zu klären: Für welchen Zeitraum wurde ursprünglich Elternzeit beantragt und genehmigt?

Nille123:
Die Elternzeit wurde für drei Jahre beantragt. Davor hat meine Frau 24/28 Lehrwochenstunden gearbeitet. Der Plan war, mit Teilzeit in Elternzeit wieder einzusteigen, da wir davon ausgegangen sind, dass meine Frau sowieso nicht über die ~80 %, die für Teilzeit in Elternzeit zulässig sind, arbeiten wird.
Wir hatten das unter anderem auch so gemacht, weil wir innerhalb dieser drei Jahre planen, ein weiteres Kind zu bekommen – was sich unseres Wissens nach dann positiv auf die Bezüge während des nächsten Mutterschutzes auswirken würde.
Uns wurde gesagt, dass ein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit drei Monate vorher zu stellen ist, was wir dann auch so gemacht haben.

Also, ich verstehe die Situation gerade so:
Wenn sie die Elternzeit z. B. vorzeitig beenden würde, dann müsste sie mit ihrem ursprünglichen Deputat wieder eingesetzt werden.
Wenn sie aber Teilzeit in Elternzeit (in viel geringerem Umfang) arbeiten möchte, dann geht das aktuell nicht, weil zwar Bedarf da ist, aber kein Geld.
Da es ein neuer Antrag ist, kann dieser dann abgelehnt werden.
Stimmt das so?

NikKop:
Der Sachverhalt ist äußerst seltsam, denn deine Frau hat einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Da würde ich an eurer Stelle zuerst nochmal telefonisch nachfragen und darauf hinweisen. Ansonsten schriftlich darauf hinweisen oder einen Anwalt nehmen, der ein Schreiben aufsetzt.

Dazu auch mal ChatGPT befragt - besser selbst nochmal einen Anwalt:


--- Zitat ---1. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Gemäß § 15 Abs. 6 und 7 BEEG hat ein Elternteil in Elternzeit einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.

§ 15 Abs. 7 Satz 1 BEEG:
Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

„Dringende betriebliche Gründe“ sind laut Rechtsprechung eng auszulegen. Es muss eine erhebliche Störung des Dienstbetriebes drohen. Haushaltsgründe (z.B. kein Geld) gelten nicht als ausreichend, insbesondere nicht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern mit Haushaltsvorbehalt.

2. Übertragung auf Beamte – Landesrecht in Baden-Württemberg
Für verbeamtete Lehrerinnen auf Lebenszeit in Baden-Württemberg gilt ergänzend:

§ 78 LBG BW (Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg)

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums BW zur Elternzeit (VwV Elternzeit)

Auch hier wird die Elternzeit einschließlich Teilzeit auf Beamte entsprechend dem BEEG gewährt (§ 78 LBG BW verweist auf die Anwendung des BEEG).

3. Rechtsprechung und Kommentierung
Der Verweis auf fehlende Haushaltsmittel wurde in der Rechtsprechung regelmäßig abgelehnt als tragfähiger Grund für die Ablehnung einer Teilzeit in Elternzeit.

OVG NRW, Beschluss vom 20.04.2006 – 1 B 2046/05:

„Die Ablehnung einer beantragten Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit mit der Begründung fehlender Haushaltsmittel ist unzulässig.“

BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 – 2 C 23.04:

Auch bei Beamten ist Teilzeit in Elternzeit regelmäßig zu genehmigen, sofern keine dienstlichen Gründe im engeren Sinne vorliegen.

„Haushaltsvorbehalte“ (kein Budget) sind keine „dringenden dienstlichen Gründe“ im Sinne des BEEG und genügen daher nicht zur Ablehnung.

Empfehlung

Widerspruch einlegen – schriftlich und fristgerecht.

Begründung geben mit Hinweis auf § 15 BEEG, § 78 LBG BW und bestehende Rechtsprechung.

Gewerkschaft oder Beamtenbund einschalten, z.B. GEW BW oder dbb BW.

Im Streitfall: Klage beim Verwaltungsgericht möglich.

--- End quote ---

Fazit: Das können die schon probieren, aber sie kommen damit nur durch, wenn ihr euch das gefallen lasst. Die Grundschule deiner Frau würde schließlich auch von ihrem Einsatz profitieren.

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