Eingruppierung Stellenbewertung Vorzimmerkraft

Begonnen von Olympe de Gouges, 18.06.2025 10:26

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Dpunkt

Zitat von: 2strong in 20.06.2025 10:35
Für die Entgeltgruppe 6 braucht es ja keine Selbstständigen Leistungen, sondern nur Vielseitigkeit.

Ja, du hast recht. Hatte das mit der EG 7 verwechselt.

Also ist die EG5 oder EG6 möglich. Für mich bleibt die Stelle aber dennoch die EG5.

Meteor

Ein externer Vergleich ist nur bedingt hilfreich, da jeder öffentliche Arbeitgeber für sich selbst festlegt, was schwer und anspruchsvoll ist und sich demnach das gesamte Bewertungskonzept orientiert. Du müsstest dich mit Beschäftigten in einem ähnlichen Tätigkeitsbereich in deiner Behörde vergleichen. Wenn es dort Beschäftigte gibt, die ein ähnliches Tätigkeitsprofil aufweisen und höher eingruppiert sind, lohnt sich eine genauere Betrachtung.

Alternativ kann man auch prüfen lassen, ob die Stellenbewertung überhaupt die Realität wiederspiegelt. Wichtig hierbei ist den Anteil an Verantwortung und Selbstständigkeit richtig zu bewerten. Das geht nicht so einfach aus der Stellenausschreibung und Stellenbewertung hervor.

Frank7777