Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine Bewerbung auf Stellen, die mehr als 2 EG höher sind?
Johann:
Im Beamtenbereich gelten aber auch völlig andere Spielregeln als bei Tarifbeschäftigten. Ich denke eine Klage hätte hier weitestgehend Erfolg. Allerdings wird kaum jemand klagen, weil es kaum Betroffene gibt und davon dann auch fast niemand den Klageweg bestreiten wird.
Ist einfach nur der nächste dämliche Versuch, Beamtenzeug auf Tarifbeschäftigte zu drücken.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Johann am 12.07.2025 21:41 ---Im Beamtenbereich gelten aber auch völlig andere Spielregeln als bei Tarifbeschäftigten. Ich denke eine Klage hätte hier weitestgehend Erfolg. Allerdings wird kaum jemand klagen, weil es kaum Betroffene gibt und davon dann auch fast niemand den Klageweg bestreiten wird.
Ist einfach nur der nächste dämliche Versuch, Beamtenzeug auf Tarifbeschäftigte zu drücken.
--- End quote ---
Ich hätte da nicht so eine große Hpffnung, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit von dieser Rechtsprechung des BVerwG abweicht. Bei Konkurentenstreitverfahren orientiert Sie sich sehr stark an der Verwaltungsgerichtsbarkeit. (Diese Orientierung ist in der juristischen Kommentierung auch stark umstritten, sie ist aber leider ein Fakt.)
Edit:
ZB in diesem Aufsatz gut zusammengefasst:
--- Zitat ---A. Problemstellung
Die prozessualen Probleme einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage wurden in der Literatur bereits vielfach diskutiert.1 Die prozessualen Probleme einer arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage werden in der Literatur erst allmählich erkannt und erörtert.2 Bemerkenswert ist hierbei, daß auch die Arbeitsgerichte von "Beförderung" und "Beförderungsamt" sprechen, obwohl dies beamtenrechtliche Begriffe sind.3 Die prozessualen Probleme der arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage sind mannigfaltig.
...
--- End quote ---
Quelle:
https://www.zimmerling.de/files/zimmerling/publikationen/aufsaetze/konkurrentenklagearbeitsrechtlich.htm
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