Anmerkung Vorerfahrung

Begonnen von ca2510fl, 24.01.2026 16:06

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ca2510fl

Hallo zusammen,

ich arbeite (bzw. fange demnächst an) im öffentlichen Dienst und es geht bei mir um die Einstufung in die Erfahrungsstufe.
Mich würde interessieren, welche Vorerfahrungen bei euch anerkannt wurden.

Konkret habe ich u. a.:
   •   einen Hiwi-/Werkstudentenjob an einer FH während des Studiums
   •   sowie selbstständige Tätigkeit / Kleingewerbe mit fachlichem Bezug zur jetzigen Stelle

Hat jemand Erfahrungen, ob und in welchem Umfang sowas für die Erfahrungsstufe berücksichtigt wurde?
Gab es eher volle, anteilige oder gar keine Anerkennung?

Danke für euer Feedback!

A oder B

Wie das bei anderen ist, ist völlig egal. Entscheidend ist, was du schriftlich mit dem Arbeitgeber vor Vertragsunterschrift fixierst.

Thomber

Zitatelbstständige Tätigkeit / Kleingewerbe mit fachlichem Bezug zur jetzigen Stelle
Das klingt erst einmal brauchbar.

MoinMoin

einschlägige Berufserfahrung dürfte bei dir nicht vorliegen, also kommst du in Stufe 1
außer du verhandelst vor Vertragsunterzeichnung und überzeugst den AG, dass du förderliche Zeiten hast.
Der HiWi kram wird da idR nicht mit einbezogen, da es nicht als beruflichen Tätigkeit angesehen werden kann.
Wenn du allerdings des Vertrag schon in der Tasche hast, dann ist es zu spät.

Bruce Springsteen

Erfahrungsstufen können auch nachträglich anerkannt werden, daher ist es egal, was vorab schriftlich vereinbart wurde.

Selbstständigkeit kann anhand Steuererklärung nachgewiesen werden.

MoinMoin

Zitat von: Bruce Springsteen in 26.01.2026 08:09Erfahrungsstufen können auch nachträglich anerkannt werden, daher ist es egal, was vorab schriftlich vereinbart wurde.
Übertariflich kann man alles möglich machen.
Förderliche Zeiten allerdings kann man nicht nachträglich anerkennen, da die Voraussetzung fehlt:
Zitat4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Denn wenn mein Personalbedarf durch die Unterschrift unter dem AV gedeckt ist.......