Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Neuigkeiten  (Read 582030 times)


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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Neuigkeiten
« Antwort #16 am: 28.03.2025 13:15 »
Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

 

Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens in der Tarifrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Einigungsempfehlung beschlossen. Die Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mehrheitlich verabschiedet.

 

„Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich für beide Seiten herausfordernd. Das Ergebnis liegt im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen und gibt zugleich neue Perspektiven für flexibles Arbeiten und auch für die Möglichkeit, mehr zu arbeiten. Die Einigungsempfehlung hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Ab 1. April 2025 gibt es eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro. Ab 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,8 %. Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen wird die Jahressonderzahlung erhöht. Beschäftigte werden künftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen können. Andererseits können die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren. Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite haben zur Vermeidung eines Arbeitskampfes erhebliche Zugeständnisse in Kauf nehmen müssen. Aber jetzt muss in den kommenden zwei Jahren niemand mehr Einschränkungen durch Arbeitskämpfe im bei Weitem größten Tarifbereich Deutschlands befürchten.“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch. Der frühere hessische Ministerpräsident (CDU) war von der Arbeitgeberseite als Schlichter benannt worden.

 

„Der Abschluss von Tarifverträgen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Situation ein komplizierter und herausfordernder Prozess. Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist es in der Schlichtung gelungen, einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu finden. Die Weiterentwicklung der souveränen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit macht die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige Staatsrat Prof. Dr. Henning Lühr. Ihn hatte die Arbeitnehmerseite als Schlichter berufen.

 

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

 

Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.

 

Die Jahressonderzahlung wird für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ab dem Jahr 2026 erhöht. Zudem erhalten Beschäftigte außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 erhalten sie einen weiteren Urlaubstag.

 

Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.

 

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für die Schichtarbeit auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.

 

Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen. Im Bereich der Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.

 

Die Tabellenentgelte werden für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. April 2025 um 75 Euro sowie um weitere 75 Euro ab 1. Mai 2026 angehoben. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt. Die Bestimmungen zu Verpflegungszuschüssen bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen werden ebenfalls verbessert.

 

Der Schlichterspruch empfiehlt eine Laufzeit der Vereinbarung von 27 Monaten, von Januar 2025 bis Ende März 2027.

 

Über die Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am Samstag, dem 5. April 2025, erneut in Potsdam verhandeln. Die bestehende Friedenspflicht dauert an.

 

Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März 2025 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. März 2025 aufgenommen.

 

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Neuigkeiten
« Antwort #17 am: 28.03.2025 16:22 »
https://www.dbb.de/artikel/einigungsempfehlung-nach-der-schlichtung-liegt-vor.html

Die gemeinsame Schlichtungskommission von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite hat mehrheitlich zugestimmt. Einen ersten Überblick über die Empfehlung bieten wir mit diesem Flugblatt. Weitere Details erklären wir in einem Rundschreiben vom 28. März 2025. Am 5. April 2025 wird in Potsdam die Bundestarifkommission darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.

Welche Entgelterhöhungen werden empfohlen?

Die Tabellenentgelte sollen in zwei Schritten steigen:

ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %
Wird eine soziale Komponente empfohlen?

Die Einigungsempfehlung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den allgemeinen Tabellen in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande.

Was ist für Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten vorgesehen?

Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.

Soll es Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten geben?

Zusätzlicher freier Tag für alle
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten geben.

Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:

Bund:

EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %
VKA:

85 % in allen EG
90 % in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B
Es soll die Möglichkeit geben, diese (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Besonderen Teile Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 % erhöht werden.

Schicht- und Wechselschichtzulagen
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.

Welche Instrumente der Arbeitszeitsouveränität sind vorgesehen?

Arbeitszeitkonto
Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.

Gleitzeit
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.

Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:

in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe
Welche Laufzeit der Regelungen wird vorgeschlagen?

Die Empfehlung beinhaltet eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027.

Welche weiteren Regelungen enthält die Schlichtungsempfehlung?

Im Bereich Rettungsdienst erfolgt eine Absenkung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 46 Stunden ab dem 1. Januar 2026 und auf 44 Stunden ab dem 1. Januar 2027. Des Weiteren wird die Möglichkeit von 24-Stunden-Diensten mit maximal neun Stunden Vollarbeit festgeschrieben.
Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt. Für die Mitglieder der VKA enthält die Einigungsempfehlung hingegen keine Angleichung.
Für den Bereich der Hebammen soll die Eckeingruppierung künftig in die Entgeltgruppe P 11 erfolgen.

 

FearOfTheDuck

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« Antwort #18 am: 28.03.2025 21:48 »

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« Antwort #20 am: 01.04.2025 19:04 »
Neue FAQ zum Einigungsvorschlag auf Verdi veröffentlicht:
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++94ae1e12-0ed2-11f0-80e2-13371ed32037
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« Antwort #24 am: 06.04.2025 15:31 »
Der Vollständigkeit halber:

01.04.2025: +3,0% mindestens 110 Euro
01.05.2026: +2,8%

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« Antwort #26 am: 17.07.2025 13:54 »
Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen ist nun der Änderungstarifvertrag Nr. 22 online verfügbar:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tvoed

(Vorerst nur Bereich Bund; sobald die Gesamtversion vorliegt, wird das PDF ersetzt)