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Aussicht auf Stelle im öD - GdB 30 - Gleichstellung
ich1974:
Der Arbeitgeber darf weder nach einer Schwerbehinderung noch nach einer Gleichstellung fragen. Fragt der AG trotzdem muss diese Frage ähnlich wie nach einer Schwangerschaft nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. AGG
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