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Parteienverbot für Beamte

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Organisator:

--- Zitat von: FGL am 15.07.2025 13:27 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 08:32 ---Weil man nur in die Partei eintritt, deren wesentliche Ziele auch mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen. Und diese Überzeugungen werden auch vom Parteivorstand nach außen getragen.
--- End quote ---
Die wesentlichen Ziele einer Partei sind im Parteiprogramm niedergelegt, welches auch im Falle der AfD von einer Mitgliederversammlung verabschiedet wird. Und selbst das ist "nur" die Linie, auf die sich mehrheitlich verständigt wurde. Nicht ohne Grund kommt das Parteiprogramm der AfD im Gutachten des BfV so gut wie gar nicht vor, stattdessen ist Letzteres hauptsächlich eine Zitatsammlung von Funktionären, die ihre eigenen Ansichten äußern.


--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 08:32 ---Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.
--- End quote ---
Wenn das Mitglied nachweislich innerparteich für eine Linie auf Basis der FDGO eintritt, also die Parteilinie in einer Weise zu beeinflussen versucht, dass diese auf dem Boden FDGO steht, ist eine Mitgliedschaft mit den Beamtenpflichten absolut vereinbar.

--- End quote ---

Wobei ein Parteiprogramm - wie bei der AfD - aber auch wunderbar als Feigenblatt missbraucht werden kann. Vielmehr muss man sich an den Äußerungen und Taten der Protagonisten orientieren und so ein Gesamtbild gewinnen.

Letzteren Punkt teile ich - sehe das aber nicht sonderlich realistisch an. Wie der Vergleich zum Sportverein - da trittste auch nicht in den Fussballverein ein, wenn du Volleyball spielen möchtest.

Organisator:

--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 13:34 ---Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

--- End quote ---

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

Faunus:

--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:41 ---Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

--- End quote ---

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

beamtenjeff:

--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 14:32 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 13:34 ---Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

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Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

--- End quote ---

Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.

Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.

Organisator:

--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:42 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 14:32 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 13:34 ---Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

--- End quote ---

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

--- End quote ---

Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.

Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.

--- End quote ---

Ich störe mich an dem Begriff Gesinnungsjustiz. Niemand wird für seine Gesinnung verurteilt.
Es werden lediglich besondere Anforderungen an eine Berufsgruppe (Beamte) gestellt, die über die Gesinnung eines normalen Bürgers hinausgeht und daher wird das Privatleben dieser Beamten auch genauer betrachtet. Und auch für nichts veurteilt, sondern nur als nicht geeignet betrachtet. Zur Verdeutlichung:

--> Jeder Straftäter kann arbeiten, wo er will. Nur nicht für die Polizei.

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.

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