Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Parteienverbot für Beamte
beamtenjeff:
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 15:33 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 15:16 ---
Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist.
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Ganz genau. Wer Mitglied im Fussballverein ist, dem unterstelle ich ganz pauschal, dass er Fussball gut findet. Nenn es Anfangsverdacht, ich nenne es gesunden Menschenverstand.
Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.
Oder ganz konkret: Warum wäre ein Nicht-Extremist Mitglied in einer extremistischen Organisation?
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Wenn das die juristische Basis ist die einen Anfangsverdacht begründet, dann begründet es eine Prüfpflicht die man als Behörde wahrnimmt. Ob eine Behörde hier die Ansicht des BVerfS als ausreichend betrachtet, ist dann Auslegungssache. Für mich persönlich wäre das zu wenig. Ich bin ganz ehrlich: diese Leute würden bei mir (in dienstlicher Rolle, nicht privat) intern auf eine Liste landen und bei dem ersten Verstoß oder Anzeichen wäre aus meiner Sicht dann ein doppeltes Fangnetz für den Anfangsverdacht gegeben. Das ist eine Basis mit der man arbeiten kann. Es gibt Werkzeuge und nachgeschärfte Gesetze, mittels denen man Beamte später noch nach Ernennung auf Lebenszeit wieder aus dem Dienst quittieren kann. Aber hierzu braucht es eine solide Basis und Einzelfallbetrachtungen, alles andere wäre wie gesagt für mich dünnes Eis und dienstrechtlich sehr fragil und fraglich.
FGL:
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 14:27 ---Wobei ein Parteiprogramm - wie bei der AfD - aber auch wunderbar als Feigenblatt missbraucht werden kann. Vielmehr muss man sich an den Äußerungen und Taten der Protagonisten orientieren und so ein Gesamtbild gewinnen.
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Ich kann es nicht ausschließen, dass das Parteiprogramm der AfD nur ein "Feigenblatt" sei. Objektive Hinweise darauf, dass die Partei als solche andere Ziele verfolgt als niedergelegt, stehen bislang aus.
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 14:27 ---Wie der Vergleich zum Sportverein - da trittste auch nicht in den Fussballverein ein, wenn du Volleyball spielen möchtest.
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Das setzt voraus, dass es einen Volleyballverein gibt. Wenn von den anderen Vereinen einer nur Curling, einer nur Synchronschwimmen und einer nur Boxen anbietet, dann könnte Fußball (zumindest eine Ballsportart) einfacher als Curling, Synchronschwimmen oder Boxen in Volleyball umzuwandeln sein.
BWBoy:
Also mal davon abgesehen, dass ich Rechtsradikale ungefähr so gerne im Staatsdienst oder Bundestag sehe wie Reichinek und linksradikale Konsorten in Geheimdienstgremien oder im Bundestag, halte ich das ganze hier seitens der entsprechenden Ministerien ebenfalls für einen Schnellschuss.
Ich denke, dass Jeff da schon in so weit recht hat, dass man wenn man so ein Verbot auspricht, sich vorab 100% sicher sein sollte, dass es rechtssicher ist. Denn wenn es hinterher kassiert wird bewirkt es genau das Gegenteil.
Leider neigt unsere Politik dazu gerne den vermeintlich einfachsten Weg zu wählen mit dem sie glaubt die gewünschten Ziele zu erreichen. Und was das anbelangt, hat sie sich in der Vergangenheit regelmäßig nicht mit Ruhm bekleckert. Das ist die gleiche Leier wie mit dem AfD-Parteiverbot, welches sofort von entsprechenden Stellen gefordert wurde. Man vergisst dabei das eigentliche Ziel. Die Wähler zurückzugewinnen und somit die radikalen Parteien links wie rechts zugunsten einer sauberen Politik auf der Basis der FDGO zu schwächen.
Wie so viele andere Dinge im Umgang mit der AfD wird auch dies leider der AfD mehr nutzen als schaden und ich frag mich manchmal echt warum Leute in Entscheidungspositionen sowas nie zu Ende denken.
Organisator:
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 15:45 ---... und bei dem ersten Verstoß oder Anzeichen wäre aus meiner Sicht dann ein doppeltes Fangnetz für den Anfangsverdacht gegeben. Das ist eine Basis mit der man arbeiten kann. Es gibt Werkzeuge und nachgeschärfte Gesetze, mittels denen man Beamte später noch nach Ernennung auf Lebenszeit wieder aus dem Dienst quittieren kann.
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Und da bin ich bei Dir. Der Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem und genau so kann man das auch auf Beamte im Dienst beziehen. Als Warnung und Hinweis, ggf. einmal genauer hinzuschauen.
Die Folgen daraus wären dann rechtlich einwandfrei zu beschreiten.
Problem war wohl die Ausgangslage, ob die Mitgliedschaft schon dafür ausreichen würde, von einer Verbeamtung ausgeschlossen zu werden. Hier sähe ich schon ausreichende Anhaltspunkte, die tatsächliche Verfassungstreue nochmal eingehender zu prüfen.
beamtenjeff:
Aus gegebenem Anlass. Offenbar sehen Entscheidungsträger das Thema sehr nüchtern und besonnen. Gut so.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256403736/rheinland-pfalz-afd-mitglieder-aus-staatsdienst-ausschliessen-innenministerium-zieht-darstellung-zurueck.html
AfD-Mitglieder aus Staatsdienst ausschließen? Innenministerium zieht Darstellung zurück
Stand: 12:55 UhrLesedauer: 2 Minuten
ARCHIV - 28.07.2023, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Parteilogo der AfD (zu dpa: «AfD will Regierungsverantwortung in zwei Ländern») Foto: Carsten Koall/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Quelle: Carsten Koall/dpa
Nach Kritik von Staatsrechtlern lenkt das Innenministerium in Rheinland-Pfalz ein: AfD-Mitglieder sollen nicht pauschal vom Staatsdienst ausgeschlossen werden. Entscheidend ist künftig eine Einzelfallprüfung.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat seine frühere Darstellung zur Beschäftigung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst zurückgenommen. Wie der SWR berichtet, sollen Bewerbungen künftig im Einzelfall geprüft werden. Noch am vergangenen Freitag hatte das Ministerium dem SWR schriftlich mitgeteilt, eine Einstellung von AfD-Mitgliedern sei generell ausgeschlossen.
Staatsrechtler hatten diese Haltung als verfassungswidrig kritisiert. Ein pauschaler Ausschluss wegen Parteizugehörigkeit sei rechtlich nicht zulässig, eine individuelle Prüfung dagegen schon.
„Mehr Show als Substanz“ – CDU kritisiert Ausschluss von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst
Laut SWR stellt das Ministerium nun klar: Auch AfD-Mitglieder können in den Staatsdienst aufgenommen werden, wenn sie ihre Verfassungstreue glaubhaft machen. Diese Einzelfallregelung sei auch in der geplanten Verwaltungsvorschrift vorgesehen gewesen, wurde bislang jedoch anders kommuniziert.
Auch die SPD-Fraktion hatte vergangene Woche erklärt, Bewerber mit AfD-Parteibuch dürften nicht in den Staatsdienst. In einer Pressemitteilung war von „kein Platz für Verfassungsfeinde“ die Rede.
Staatsrechtler: freiheitlicher Staat muss „relativ viel aushalten“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland hatte zuvor dem Radiosender WDR 5 gesagt, es sei der falsche Weg, AfD-Mitglieder grundsätzlich vom Staatsdienst auszuschließen. „Ich glaube, man muss jedenfalls eine Einzelfallprüfung machen“, sagte Wieland, der Professor an der Universität Speyer ist.
Der Staatsrechtler betonte, das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, rechtfertige keine Mittel, die dieser Grundordnung widersprechen. „Von daher sollten sich die verantwortlichen Politiker sehr gut überlegen, was sie tun.“ In einem freiheitlichen Staat müsse man „relativ viel aushalten“. Die neue Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz halte er allerdings für „gar nicht so eng, wie es der Innenminister jetzt glauben macht“. Sie lasse durchaus Einzelfallprüfungen zu. Nur, wenn eine Prüfung von Einzelfällen kategorisch abgelehnt würde, sei eine solche Vorschrift juristisch problematisch.
Die Mitgliedschaft in einer extremen Partei bedeute nicht zwingend, dass eine Person nicht bereit sei, für die freiheitliche-demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte Wieland: „Es kann ja sein, dass man in den kritischen Punkten nicht der gleichen Meinung ist wie die eigene Partei.“
Die letzten 2 Absätze entsprechen dem, was ich heute Vormittag schrieb 8)
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