Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Parteienverbot für Beamte
lotsch:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 16.07.2025 16:10 ---
--- Zitat von: DrStrange am 16.07.2025 15:50 ---Antifa ist ein Begriff und meint die extremistische Gruppierung.
Und da gibt es auch nichts zu hüsteln.
--- End quote ---
- Tatsächlich gibt es nicht "die Antifa"; der Begriff steht für Antifaschismus oder Antifaschistische Aktion. Als Abkürzung wird oft AFA oder der Zahlencode 161 benutzt. Es handelt sich dabei, so schreibt es beispielsweise der Verfassungsschutz, um keine feste Organisation, sondern um ein Aktionsfeld, ähnlich wie Antirassismus, Antiglobalisierung oder Antigentrifizierung.
- Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellte fest, bislang seien weder im In- noch im Ausland einzelne Antifa-Gruppierungen als kriminelle oder terroristische Vereinigungen eingestuft worden. Ohnehin gebe es nicht "die Antifa" im Sinne einer einheitlichen Organisation, sondern eine entsprechende, nicht scharf umrissene Szene. Insbesondere könne kein "einheitliches Handeln oder ein in sich geschlossenes, politisch-ideologisch geschlossenes Konzept" unterstellt werden.
Quelle: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/minneapolis-usa-geruechte-fakes-101.html
Primärquelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/557014/7e164d071a4a535dfb6bb4efdd5bca2c/wd-7-069-18-pdf-data.pdf
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Laut der Darstellung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zielt die Gewalt der Antifa nicht nur auf die jeweiligen Opfer, sondern auf eine breite gesellschaftliche Wirkung: Es gelte, unter als rechts identifizierten Menschen ein „Klima der Angst“ zu erzeugen. Zu diesem Zweck solle der Gegner mit allen Mitteln aus der Öffentlichkeit gedrängt und davon abgehalten werden, seine Meinungen zu bekunden. Zu diesem Zweck würden Personen, die zum Teil weniger dem Rechtsextremismus als der Querdenker-Szene zugehören, zusammengeschlagen oder auf Plakaten, Flyern bzw. einschlägigen Websites als vermeintliche Faschisten dargestellt.
clarion:
Straftaten wie Verleumdung müssen natürlich konsequent geahndet werden. Die Beamten, die ermitteln und Strafen vollziehen und für die Richter, die Urteile sprechen, sollen natürlich amtangemessen alimentiert werden.
Noch ein Wort zu den Richtern, die sich anscheinend von der A Besoldung absentierenb wollen. Die höheren Dienste der A Besoldung haben eine genauso lange und harte Ausbildung, Fachstudium plus Referendariat. Und sie sind häufig auch für hohe Vermögenswerte, vielen Mitarbeitern oder Verwaltung im Zusammenhang von Grundrechten zuständig. Man denke z.B. an Beamte, die Eigentum in Bodenordnungsverfahren anfassen.
lotsch:
Ich denke, auch durch den Rückzieher der SPD in Rheinland-Pfalz, ist es klar, dass ein allgemeines Parteimitgliedschaftsverbot für Beamte, ohne weitere Einzelfallprüfung, nicht verfassungsgemäß ist, soweit diese Partei nicht vom BVerfG verboten ist. Weiter gehe ich davon aus, dass auch ein Parteiverbot der AfD vor dem BVerfG keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich denke, dass es dazu auch europarechtliche Hindernisse geben würde. Schließlich ist ein Parteiverbot das absolut letzte Mittel in einer Demokratie.
Deshalb muss man sowohl das Parteimitgliedsverbot für Beamte ohne weitere Einzelfallprüfung, als auch ein Parteiverbot, sehr kritisch betrachten. Es geht hier um bedeutende demokratische Rechte und es wundert mich, dass dies von hier schreibenden Beamten, die der FDGO verpflichtet sind, nicht kritischer gesehen wird. Es besteht zumindest die Gefahr, dass Parteien, die unter erheblichen Druck stehen, teilweise unter existentiellem Druck, wie die SPD, wenn man die letzten Umfrageergebnisse betrachtet, zu Mitteln greifen um einen politischen Konkurrenten auszuschalten, welche die Demokratie gefährden. Man versucht quasi die Demokratie zu schützen (gegen Rechts), und merkt gar nicht, oder nimmt es bewusst in Kauf, dass die Demokratie durch diese Maßnahmen beschädigt wird.
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