Autor Thema: Parteienverbot für Beamte  (Read 4046 times)

Rheini

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #15 am: 13.07.2025 21:03 »
Ich ergreife mitnichten für die Partei "AfD" Partei, noch werde ich jemals dieser Partei nahe ein (komisch das ich das zu Anfang schreibe).

Habe heute in den Nachrichten gehört, dass keine Parteimitglieder der AfD eingestellt werden. Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage. Warum macht man solche Ankündigungen?

Erwartet man das jetzt kein AfD Mitglied eine Bewerbung schreibt? Ich denke gerade jetzt werden AfD Mitglieder Bewerbungen scheiben und Zuhause schon die Klageschrift fertig liegen haben. Ergebnis? Nicht gut für den Rechtsstaat und für die Öffentlichkeit.


Organisator

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #16 am: 14.07.2025 08:19 »
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Rheini

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #17 am: 14.07.2025 08:24 »
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Hm,

ist nicht der Staat in der Beweispflicht?

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #18 am: 14.07.2025 08:39 »
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Hm,

ist nicht der Staat in der Beweispflicht?

Korrekt, aber so langsam erreichen die Kapazitäten für Durchsuchungen ihr Zenit, steigende Kriminalität und Korruption fordern ihren Tribut - da müssen die Beamten auch einfach mal Nachsicht haben und eine Umkehr der Unschuldsvermutung hinnehmen. Und außerdem: räumt man nicht alle Zweifel aus, indem man einen Eid abgibt? Wozu gibt man diesen überhaupt ab, wenn man danach am besten die Backen spreizten soll?! Soll man sich das GG auf die Brust tätowieren? Sorry für die Polemik am Morgen, aber das ist doch alle nicht mehr normal...
« Last Edit: 14.07.2025 08:46 von beamtenjeff »

Rheini

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #19 am: 14.07.2025 08:47 »
Mir geht es nicht um meine persönliche Meinung, ob ein AfD Mitglied als Bewerber ausgeschlossen werden sollte (ja das würde ich mir wünschen.

Es geht mir vielmehr um die Erwartungen die solche Ankündigungen bei den Bürgern erwecken und die aus meiner Sicht nicht haltbaren Regeln. Ich sehe mit einem Anwidern der PK der AfD entgegen, wo das Urteil zu diesem Thema in die Kamera gehalten wird.

Das zerstört aus meiner Sicht mehr, als wenn man das Thema anders behandeln würde.

Organisator

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #20 am: 14.07.2025 08:49 »
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Hm,

ist nicht der Staat in der Beweispflicht?

Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?

Rheini

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #21 am: 14.07.2025 08:54 »
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Hm,

ist nicht der Staat in der Beweispflicht?

Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?

Wer hat bisher dies festgestellt (rechtsextremistische Partei)?

Wer muss es feststellen, damit ein Dienstherr sich bei der Bewerberauswahl darauf berufen kann?

BWBoy

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #22 am: 14.07.2025 08:54 »
Also ich für meinen Teil möchte weder Rechts- noch Linksradikale im Amt haben. Ich habe nämlich nicht viel übrig für Leute, die Polizisten mit Pflastersteinen bewerfen. Allerdings scheint es ja ja immer noch woke zu sein so links wie möglich zu sein, zumindest für eine kleine laute Minderheit. Auf der anderen Seite werden es immer mehr AfD-Sympathisanten wo das ganze gesellschaftlich dann nicht so woke ist.

Klar ist, die radikalen Lager zu beiden Seiten sind definitiv zu groß und man muss an die Ursachen ran. Es hilft nichts, wenn die ganze Parteienlandschaft als Gegenpol zur AfD nach links rückt, wenn das vom Bürger nicht gewollt ist. Wenn einem Konservativen Bürger zum Beispiel die konservativen Parteien unterm Kugelschreiber nach links abhauen und sich trotz Wahlsieg dann genau die Ideologien durchsetzen, die man mit seiner Stimme vermeiden wollte, was wählt so eine Person denn dann das nächste Mal?

Ich für meinen Teil schaue mit großer Sorge auf die nächste Wahl, denn alles was von den anderen Parteien bisher so unternommen wurde um die AfD klein zu halten ging völlig am Bürger vorbei und hat die AfD nur stärker gemacht. Auch ein Verbotsverfahren wird sich da nahtlos einfügen. Denn auch dadurch wird man die Leute nicht wieder abholen können, die man zuvor vergrault hat. Aus welchen Gründen auch immer die ihr Kreuz dort gemacht haben.

Man bekämft die Radikalen Ränder in dem man gute Politik für die breite Bevölkerung macht. Nicht mit Verboten, der Bezeichnung der Wähler als Pack oder sonst was. Denn die Wähler sind diejenigen die die Stimme abgeben. diejenigen die Überzeugt werden müssen.

Je besser die Politik für die breite Bevölkerung, desto geringer der Zustrom für die radikalen Ränder.

Johann

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #23 am: 14.07.2025 11:42 »
In jüngerer Vergangenheit hat die CDU schon den einen oder anderen Punkt, den die AfD in den letzten Jahren vorgebracht hat, erstaunlich ähnlich für sich selbst übernommen.
In Dänemark hat das ja sehr gut funktioniert, dass die wichtigen Punkte der dortigen AfD von den Volksparteien übernommen wurden. Das hat die dortige AfD von über 20% auf unter 5% zurückgeschrumpft.
https://www.bz-berlin.de/welt/so-schrumpfte-die-daenen-spd-die-daenen-afd

Wenn die CDU es jetzt ernst meint und in der laufenden Regierungsperiode Verbesserungen in den Bereichen durchsetzt, die viele Wähler in die Arme der AfD treiben, wäre es auch hierzulande möglich, dass die AfD wieder unter die 5% fällt. Wenn man den Wählerwillen ernstnimmt, statt ihn zu ignorieren oder zu verhöhnen, braucht es auch kein Parteienverbot mehr.

Faunus

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #24 am: 14.07.2025 11:46 »
Denn der Schutz der FDGO ist letzten Endes das höchste Gut, welches Beamte mit ihrem Dienst verteidigen.
Sollten wir dann nicht Beamte der Linken auch gleich aus dem Dienst entfernen?  :o

Wer DKP-Mitglied  oder Scientologe oder ...ist, wird nicht verbeamtet. Die Liste muss inzw. ewig lang sein.
Und wenn "die Linke" ebenfalls Tendenz zu Extremismus zeigt, dann ist diese auch schnell auf der Liste.
Übrigens Björn Höcke. verurteil wegen diverser rechtsradikaler Sprüche,  kann immer noch als verbeamteter Geschichtslehrer an eine Schule zurückkehren oder ist er inzw. "entfernt"?

FGL

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #25 am: 14.07.2025 13:29 »
Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?
Wo liegt denn der Hinderungsgrund? Parteien sind kein hive mind, bei dem die Parteilinie jede individuelle Überzeugung überschreibt. Nahezu alle Parteien haben gewisse "Flügel", die trotz gemeinsamer Parteizugehörigkeit in bestimmten Bereichen gegensätzliche Grundansichten haben. Von dem Individuum wäre innerparteilich dann natürlich zu erwarten, dass es innerparteilich für die FDGO eintritt, idealerweise natürlich nachweislich mit Wortbeiträgen, Anträgen zum Parteiprogramm usw.

Organisator

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #26 am: 14.07.2025 13:55 »
Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?
Wo liegt denn der Hinderungsgrund?

Dass ich in den FC Bayern auch nur eintreten würde, wenn ich Fussball mag.

Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.

Rheini

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #27 am: 14.07.2025 16:42 »
Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?
Wo liegt denn der Hinderungsgrund?

Dass ich in den FC Bayern auch nur eintreten würde, wenn ich Fussball mag.

Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.

Okay was off Topic.

Ich behaupte mal das Leute auch wegen persönlicher Interessen in eine Partei eintreten, ohne deren Werte zu teilen. Nach meiner Auffassung könnte die FDP davon einen größeren Anteil haben 🫣.

Oder z. B. auch interessierte Personen die auf die größte Partei im Ort aufspringen.

FGL

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #28 am: 14.07.2025 17:12 »
Dass ich in den FC Bayern auch nur eintreten würde, wenn ich Fussball mag.
Das mag für Dich gelten. Für mich wäre deren erfolgreiche Basketballsparte der Grund für einen Eintritt. Für ganz andere deren Schachabteilung.

Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.
Warum sollte das anzunehmen sein? Auch der Vorstand einer Partei ist kein monolithischer Block. Der Bundesvorstand der SPD z. B. besteht derzeit aus über 30 Personen aus allen drei Flügeln. Mal ganz abgesehen davon, dass nicht der Vorstand Taktgeber der inhaltlichen Positionen ist, sondern in der Regel der Parteitag oder andere Mitgliederversammlungen. Deswegen hat nach der Veröffentlichung des Gutachtens des BfV zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem der Hurra-Optimismus der Verbotsbefürworter auch direkt Dämpfer aus der Rechtswissenschaft erhalten. Notwendig für ein Verbot ist, dass die Partei selbst kämpferisch verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Dass - überspitzt ausgedrückt - Parteifunktionäre zum Teil verfassungsfeindliche Privatmeinungen haben, reicht dafür nicht aus. Schon gar nicht reflektieren sie die Überzeugung jedes einzelnen Parteimitglieds. Wenn ein Parteimitglied innerparteilich nachweislich für eine Linie auf Basis der FDGO eintritt, dann sehe ich das Gebot zur Verfassungstreue grundsätzlich als erfüllt an.

clarion

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« Antwort #29 am: 14.07.2025 22:20 »
Für mich ist es aber auch eine Frage der inneren Haltung,  ob man als Beamtin oder Beamter sich mit Leuten gemein machen, die das vertreten, was diverse Mitglieder der AfD so vertreten. Allein Herr Höcke sollte Grund genug sein, nicht in die Partei einzutreten bzw. aus ihr aufzutreten.