Autor Thema: Parteienverbot für Beamte  (Read 3855 times)

FGL

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #60 am: 15.07.2025 13:27 »
Weil man nur in die Partei eintritt, deren wesentliche Ziele auch mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen. Und diese Überzeugungen werden auch vom Parteivorstand nach außen getragen.
Die wesentlichen Ziele einer Partei sind im Parteiprogramm niedergelegt, welches auch im Falle der AfD von einer Mitgliederversammlung verabschiedet wird. Und selbst das ist "nur" die Linie, auf die sich mehrheitlich verständigt wurde. Nicht ohne Grund kommt das Parteiprogramm der AfD im Gutachten des BfV so gut wie gar nicht vor, stattdessen ist Letzteres hauptsächlich eine Zitatsammlung von Funktionären, die ihre eigenen Ansichten äußern.

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.
Wenn das Mitglied nachweislich innerparteich für eine Linie auf Basis der FDGO eintritt, also die Parteilinie in einer Weise zu beeinflussen versucht, dass diese auf dem Boden FDGO steht, ist eine Mitgliedschaft mit den Beamtenpflichten absolut vereinbar.

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #61 am: 15.07.2025 13:34 »
Solange die AfD nicht verboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, bevor man daraus pauschale Maßnahmen gegen Mitglieder ableitet. Alles andere ist juristisch auf dünnem Eis.

Auch nicht verbotene Parteien können gesichert extremistisch sein und aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgehen (wollen). Auch deren Mitglieder haben im öD nix zu suchen. Gleiches gilt für ensprechende Vereine, Gruppierungen oder sonstewas. Siehe "Reichsbürger".

Wie auch schon woanders gesagt wurde: das ist deine Meinung. Bemessen muss man derartige Maßnahmen wie ein Parteiverbot für Beamte oder die dienstliche Entfernung aufgrund einer Partei-Zugehörigkeit  aber an juristischen Ankern, nicht an Meinungen und schon gar nicht dem VerfS.

Das ist nicht nur meine Meinung. Eine Mitgliedschaft in der NPD, bei den Reichsbügern oder der IGMG (somit verfassugnsfeindlichen Organisationen) lässt an der Verfassungstreue der Mitglieder zweifeln. Dazu braucht es kein Verbot sondern lässt sich am Handeln des Einzelnen messen.

Korrekt: Entscheidend ist, dass der Einzelne sich mit den verfassungsfeindlichen Zielen identifiziert oder aktiv für sie eintritt. Das wird in der Regel durch sein Handeln oder Auftreten geprüft - nicht allein durch den Mitgliedsausweis. Ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst müsste konkret erkennbar extremistisch handeln oder sich mit verfassungswidrigen Zielen identifizieren. Ein umgedrehtes Gedankenspiel: ich kann sowohl Mitglied der Linke sein und dennoch gegen Aussagen wie "das erschießen von reichen" sein. Das schließt sich beides nicht aus.

Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt.

Beim ersten Absatz bin ich bei Dir, beim zweien nicht.

Wer in den Landesverband Sachsen der AfD eintritt, dem ist bewusst, wofür dieser steht. Ist ja mehr als einmal durch die Medien getragen wurden.
Warum sollte man Mitglied dort sein, wenn man eine völlig andere (FDGO-kompatible) Meinung hat?
Ich trete auch nicht in einen Fussballverein ein, wenn ich viel lieber Volleyballs spiele.

Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Johann

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BVerfGBeliever

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #63 am: 15.07.2025 14:07 »
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden.

Wenn jemand Mitglied in einer gesichert extremistischen Bestrebung ist – egal ob beispielsweise der sächsischen AfD oder irgendeiner radikal-islamistischen Gruppierung –, dann besteht mindestens ein "Anfangsverdacht", dass auch er selbst nicht zwingend mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Und wenn diese Person Beamter werden möchte, dann fände ich es durchaus angebracht, wenn zunächst mal eine Erläuterung von ihr eingefordert wird, wie denn die genannte Mitgliedschaft in einer klar gegen die FDGO gerichteten Gruppierung mit dem angestrebten Amtseid zu vereinbaren sein soll..

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #64 am: 15.07.2025 14:22 »
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden.

Wenn jemand Mitglied in einer gesichert extremistischen Bestrebung ist – egal ob beispielsweise der sächsischen AfD oder irgendeiner radikal-islamistischen Gruppierung –, dann besteht mindestens ein "Anfangsverdacht", dass auch er selbst nicht zwingend mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Und wenn diese Person Beamter werden möchte, dann fände ich es durchaus angebracht, wenn zunächst mal eine Erläuterung von ihr eingefordert wird, wie denn die genannte Mitgliedschaft in einer klar gegen die FDGO gerichteten Gruppierung mit dem angestrebten Amtseid zu vereinbaren sein soll..


Halten wir also fest:

1. Juristisch gibt es bisher kein Urteil, welches die AfD in ihrer Gesamtheit oder deren Mitglieder kategorisch als verfassungsfeindlich einstuft.

2. Wer aus der Einstufung des VerfS ableitet, dass man AfD-Mitglieder pauschal (und ohne Anhörung) beim Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgebot) schrankieren darf, handelt unverhältnismäßig und begibt sich auf sehr dünnes Eis.

3. Solange die AfD nicht verboten ist, sollte man keine pauschalen Maßnahmen gegen Mitglieder ableiten - juristisch wäre das auf Sand gebaut

4. Ein Anfangsverdacht ist je nach Auslegung sicher begründet, aber mehr auch nicht. Eine Einzelfallbetrachtung muss dann entscheiden.

5. Es gibt bereits Instrumente um die Verfassungs- und Gesetzestreue von Beamten präventiv und reaktiv zu prüfen.

6. Bei dieser Betrachtung gibt es eine moralische und juristische Perspektive. Beides zu vermischen macht wenig Sinn.
« Last Edit: 15.07.2025 14:32 von beamtenjeff »

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #65 am: 15.07.2025 14:27 »
Weil man nur in die Partei eintritt, deren wesentliche Ziele auch mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen. Und diese Überzeugungen werden auch vom Parteivorstand nach außen getragen.
Die wesentlichen Ziele einer Partei sind im Parteiprogramm niedergelegt, welches auch im Falle der AfD von einer Mitgliederversammlung verabschiedet wird. Und selbst das ist "nur" die Linie, auf die sich mehrheitlich verständigt wurde. Nicht ohne Grund kommt das Parteiprogramm der AfD im Gutachten des BfV so gut wie gar nicht vor, stattdessen ist Letzteres hauptsächlich eine Zitatsammlung von Funktionären, die ihre eigenen Ansichten äußern.

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.
Wenn das Mitglied nachweislich innerparteich für eine Linie auf Basis der FDGO eintritt, also die Parteilinie in einer Weise zu beeinflussen versucht, dass diese auf dem Boden FDGO steht, ist eine Mitgliedschaft mit den Beamtenpflichten absolut vereinbar.

Wobei ein Parteiprogramm - wie bei der AfD - aber auch wunderbar als Feigenblatt missbraucht werden kann. Vielmehr muss man sich an den Äußerungen und Taten der Protagonisten orientieren und so ein Gesamtbild gewinnen.

Letzteren Punkt teile ich - sehe das aber nicht sonderlich realistisch an. Wie der Vergleich zum Sportverein - da trittste auch nicht in den Fussballverein ein, wenn du Volleyball spielen möchtest.

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #66 am: 15.07.2025 14:32 »
Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

Faunus

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #67 am: 15.07.2025 14:42 »
Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #68 am: 15.07.2025 14:42 »
Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.

Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #69 am: 15.07.2025 14:50 »
Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.

Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.

Ich störe mich an dem Begriff Gesinnungsjustiz. Niemand wird für seine Gesinnung verurteilt.
Es werden lediglich besondere Anforderungen an eine Berufsgruppe (Beamte) gestellt, die über die Gesinnung eines normalen Bürgers hinausgeht und daher wird das Privatleben dieser Beamten auch genauer betrachtet. Und auch für nichts veurteilt, sondern nur als nicht geeignet betrachtet. Zur Verdeutlichung:

--> Jeder Straftäter kann arbeiten, wo er will. Nur nicht für die Polizei.

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.

beamtenjeff

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« Antwort #70 am: 15.07.2025 14:53 »
Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.

Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.

Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.

Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.


lotsch

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« Antwort #71 am: 15.07.2025 14:55 »
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« Last Edit: 15.07.2025 15:05 von lotsch »

beamtenjeff

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« Antwort #72 am: 15.07.2025 14:57 »
Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.

Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.

Ich störe mich an dem Begriff Gesinnungsjustiz. Niemand wird für seine Gesinnung verurteilt.
Es werden lediglich besondere Anforderungen an eine Berufsgruppe (Beamte) gestellt, die über die Gesinnung eines normalen Bürgers hinausgeht und daher wird das Privatleben dieser Beamten auch genauer betrachtet. Und auch für nichts veurteilt, sondern nur als nicht geeignet betrachtet. Zur Verdeutlichung:

--> Jeder Straftäter kann arbeiten, wo er will. Nur nicht für die Polizei.

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.

Wie gesagt; das kannst und darfst du persönlich handhaben wie du willst. Juristisch gesehen haben deine Ideale aber für das Thema keine Relevanz. Eben das wäre eine "Gesinnungsjustiz". Beispiel: Richter sagt: "der Typ kommt aus einem Problemviertel, natürlich treffen alle Anschuldigen zu. Wir sparen uns die Anhörung und das Verfahren."

Faunus

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« Antwort #73 am: 15.07.2025 14:59 »

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.

Genau! Und ein Beamter steht zu 100% auf dem Boden des Grundgesetzes - andernfalls ist er als Beamte nicht tragbar.

beamtenjeff

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Antw:Parteienverbot für Beamte
« Antwort #74 am: 15.07.2025 15:04 »

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.

Genau! Und ein Beamter steht zu 100% auf dem Boden des Grundgesetzes - andernfalls ist er als Beamte nicht tragbar.

Guten Morgen.
Ich glaube an dem Punkt sind wir seit Seite 2 vorbei und sind uns hier alle einig. Gegenständlich ist hier viel mehr die Frage: wie kann man jenes im Kontext einer politischen Gesinnung juristisch überprüfen, ohne unverhältnismäßig das Grundgesetz zu brechen.

Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden.

Wenn jemand Mitglied in einer gesichert extremistischen Bestrebung ist – egal ob beispielsweise der sächsischen AfD oder irgendeiner radikal-islamistischen Gruppierung –, dann besteht mindestens ein "Anfangsverdacht", dass auch er selbst nicht zwingend mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Und wenn diese Person Beamter werden möchte, dann fände ich es durchaus angebracht, wenn zunächst mal eine Erläuterung von ihr eingefordert wird, wie denn die genannte Mitgliedschaft in einer klar gegen die FDGO gerichteten Gruppierung mit dem angestrebten Amtseid zu vereinbaren sein soll..


Halten wir also fest:

1. Juristisch gibt es bisher kein Urteil, welches die AfD in ihrer Gesamtheit oder deren Mitglieder kategorisch als verfassungsfeindlich einstuft.

2. Wer aus der Einstufung des VerfS ableitet, dass man AfD-Mitglieder pauschal (und ohne Anhörung) beim Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgebot) schrankieren darf, handelt unverhältnismäßig und begibt sich auf sehr dünnes Eis.

3. Solange die AfD nicht verboten ist, sollte man keine pauschalen Maßnahmen gegen Mitglieder ableiten - juristisch wäre das auf Sand gebaut

4. Ein Anfangsverdacht ist je nach Auslegung sicher begründet, aber mehr auch nicht. Eine Einzelfallbetrachtung muss dann entscheiden.

5. Es gibt bereits Instrumente um die Verfassungs- und Gesetzestreue von Beamten präventiv und reaktiv zu prüfen.

6. Bei dieser Betrachtung gibt es eine moralische und juristische Perspektive. Beides zu vermischen macht wenig Sinn.