Spricht die Aussicht auf diese Stelle und die Tatsache, dass Schwerbehinderte oder denen Gleichstellte Personen im öffentlichen Dienst bevorzugt berücksichtigt werden dafür, dass die Gleichstellung bewilligt werden könnte?
Rein formal wohl eindeutig "Nein".
Die Feststellung der Gleichstellung erfolgt ja vollkommen unabhängig von Deiner "Bewerbungssituation". Entweder liegen die Voraussetzungen in medizinischer Hinsicht vor, oder aber eben nicht.
Je nach Position und Bewerberlage
kann eine Gleichstellung von Vorteil sein,
muss sie aber auch nicht. Im Gegenteil, sie kann sogar ein Einstellungshindernis darstellen, nur wird Dir das niemand so ehrlich und direkt sagen. Und da können 99 Gleichstellungsbeauftragte mit am Tisch sitzen, die prüfen nur, ob alle Bewerber während der Vorstellungsgespräche "gleich" behandelt wurden.
In deinem Fall würde ich vorerst sogar mit der Antragstellung auf Feststellung warten, bis ggfls. die Probezeit vorbei ist.
Sollte es mit dieser Bewerbung nicht klappen, kannst Du Dich ja immer noch bei der Bundesagentur für Arbeit melden und die Prüfung beantragen.
Als AG im ÖD würde ich z. Bsp. einen AN, der jenseit der 50 oder 55 und gleichgestellt ist, nur unter Schmerzen einstellen wollen - die Not müsste groß sein. Die "Gefahr" mehrerer, längerer Krankheitsepisoden besteht zwar auch bei anderen MA, aber eine Gleichstellung erfolgt ja nicht ohne Grund.
Also ein zweischneidiges Schwert. Das ist fies, gemein und diskriminierend, aber i. d. R. nicht nachweisbar (wenn man als AG keine Fehler macht).
Es gibt leider zu viel Bsp., bei denen sich die Leute "in den ÖD retten", um dann die Zähne etwas weniger zusammenbeißen zu müssen - was ich Dir (und vielen anderen Betroffenen) natürlich nicht unterstellen möchte.