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Einsicht in Personalakte

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baernrw:
Hallo zusammen,

man kann auch nach Artikel 15 DSGVO eine vollständige Auskunft beim AG einholen.
Das umfasst alle Schriftstücke, die personenbezogen sind.

Das können u.a. sehr viele Daten und Schreiben sein.

Quelle:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2020/Auskunftsersuchen_Besch%C3%A4ftigtendatenschutz.pdf

Tiffy:
Stimmt. Viele machen es aber nicht, weil sie Angst vor der eigenen Courage haben.  ;D

lyrik23:
Ich habe einen solchen Antrag bei meiner Personalstelle gestellt und warte auf Feedback. Dabei ist der Link sehr hilfreich, falls die Personalstelle fehlende Kenntnis über die Rechtslage hat! ;)

VG

Tiffy:
Wahrscheinlich ist das erste Antrag dieser Art und nun laufen sie erst mal wie aufgescheuchte Hühner hin und her, um mit dem Justitiar zu sprechen und eine Besprechung, pardon, ein Teammeeting anzusetzen, damit möglichst viele ihren Senf dazugeben und letztlich zerknirscht sagen können: "Ja, dann müssen wir das wohl so machen." (Quelle: eigene Erfahrung)

E15TVL:
Eben. Drum einfach auf den TV-L verweisen und so in die Akte schauen bzw. sich Kopien machen lassen.

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