Autor Thema: [Allg] Freiwillig auf Lebenszeitverbeamtung verzichten oder übersehe ich etwas?  (Read 3352 times)

Meierheim

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Das kann man sicherlich nicht so pauschal sagen, weil jeder Versicherung einen eigenen Tarif hat.

Auch die Beihilfe erstattet nicht vollumfänglich, insbesondere bei der Physiotherapie.

Kingrakadabra

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Da die Krankenkassen - ob gesetzlich oder privat - die angefallenen Kosten oft nur anteilig erstatten hat man im Krankheitsfall eher höhere Kosten. Da ist die Lohnfortzahlung ohne Abzüge bei Beamten schon ein Vorteil.

Welche Kosten wären das z. B., die die PKV nur anteilig erstattet?
Bei mir wurde bisher alles immer voll erstattet (50 Prozent).

Gruß

Welche Krankenkasse ist das? Ich zahle monatlich 430.- € für 50% (ohne Risikoaufschlag) und bekomme bei Medikamenten und Hilfsmitteln 10% Abzug. Nach einem Krankenhausaufenthalt dieses Jahr blieben 600.- € nicht erstattet.

Bin bei der Allianz. Hilfsmittel brauche ich noch nicht, dazu kann ich nichts sagen. Bei Medikamenten wird jedoch nichts abgezogen. Die Beihilfe zieht hier pro Medikament jedoch 3 € ab.

Bisher wurde nur einmal eine Zahnarztrechnung nicht erstattet, da hat aber auch evtl. der Zahnarzt falsch abgerechnet. War aber kein hoher Betrag. Ansonstes kann ich nix negatives sagen.

VG

ohjeee

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Als Angestellter kannst du auch zurückgruppiert werden z. B. bei Stellenwechsel. Beamte hingegen können niemals absteigen, nur aufsteigen.

Die allermeisten Behörden stellen Beamte ein, so viel schwieriger ist ein Jobwechsel gar nicht. Gibt halt weniger Stellen für Beamte als für Angestellte, aber dank Fachkräftemangel gibts genug.

Wenn du dich bei einem Stellenwechsel als Beamter auf eine Position mit geringerer Besoldungsgruppe bewirbst (bspw. A11 statt bisher A12), ist es sehr wohl so, dass du dann (auf Antrag) zurückgestuft wirst. Sonst gibts halt die Stelle nicht. Es ist mitnichten so, dass man für immer und ewig sein Amt behält, egal welche Tätigkeit man ausübt.
Im Zuge eines Disziplinarverfahrens ist es auch nicht unüblich, zumindest vorübergehend (solange das Diszi wirkt), eine niedrigere Besoldungsgruppe zu erhalten, in manchen Fällen auch dauerhaft.
Zu behaupten, Beamte könnten niemals absteigen, ist falsch.

Kingrakadabra

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Als Angestellter kannst du auch zurückgruppiert werden z. B. bei Stellenwechsel. Beamte hingegen können niemals absteigen, nur aufsteigen.

Die allermeisten Behörden stellen Beamte ein, so viel schwieriger ist ein Jobwechsel gar nicht. Gibt halt weniger Stellen für Beamte als für Angestellte, aber dank Fachkräftemangel gibts genug.

Wenn du dich bei einem Stellenwechsel als Beamter auf eine Position mit geringerer Besoldungsgruppe bewirbst (bspw. A11 statt bisher A12), ist es sehr wohl so, dass du dann (auf Antrag) zurückgestuft wirst. Sonst gibts halt die Stelle nicht. Es ist mitnichten so, dass man für immer und ewig sein Amt behält, egal welche Tätigkeit man ausübt.
Im Zuge eines Disziplinarverfahrens ist es auch nicht unüblich, zumindest vorübergehend (solange das Diszi wirkt), eine niedrigere Besoldungsgruppe zu erhalten, in manchen Fällen auch dauerhaft.
Zu behaupten, Beamte könnten niemals absteigen, ist falsch.

Vll. war die Erfahrungs- bzw. Altersstufe der Beamten gemeint?

ohjeee

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Als Angestellter kannst du auch zurückgruppiert werden z. B. bei Stellenwechsel. Beamte hingegen können niemals absteigen, nur aufsteigen.

Die allermeisten Behörden stellen Beamte ein, so viel schwieriger ist ein Jobwechsel gar nicht. Gibt halt weniger Stellen für Beamte als für Angestellte, aber dank Fachkräftemangel gibts genug.

Wenn du dich bei einem Stellenwechsel als Beamter auf eine Position mit geringerer Besoldungsgruppe bewirbst (bspw. A11 statt bisher A12), ist es sehr wohl so, dass du dann (auf Antrag) zurückgestuft wirst. Sonst gibts halt die Stelle nicht. Es ist mitnichten so, dass man für immer und ewig sein Amt behält, egal welche Tätigkeit man ausübt.
Im Zuge eines Disziplinarverfahrens ist es auch nicht unüblich, zumindest vorübergehend (solange das Diszi wirkt), eine niedrigere Besoldungsgruppe zu erhalten, in manchen Fällen auch dauerhaft.
Zu behaupten, Beamte könnten niemals absteigen, ist falsch.

Vll. war die Erfahrungs- bzw. Altersstufe der Beamten gemeint?
Denke nicht, die Stufenlaufzeit wurde ja im nächsten Absatz explizit angesprochen.