Autor Thema: Stundenweise Rufbereitschaft am Wochende  (Read 381 times)

AloBar

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Stundenweise Rufbereitschaft am Wochende
« am: 15.07.2025 11:24 »
Hallo in die Runde,
stundenweise Rufbereitschaft ist mit jeweils stundenweise mit 12,5 % des tariflichen Stundenentgeltes abzugelten.
Wenn die Zeiten der Rufbereitschaft in zuschlagpflichtige Zeiten fallen, ändert sich dieses Stundenentgelt um die Höhe der Zuschläge?
Bsp.: Rufbereitschaft an einem Montag i.d. Zeit von 10-18 Uhr (8 Std. Rufbereitschaft mit Faktor 12,5% ergibt 1 Std. d. üblichen Stundenentgeltes oder Zeitgutschrift) / Rufbereitschaft an einem Sonntag i.d. Zeit von 10-18 Uhr (identisch zu Montag oder aber 8 Std. zuzügl Sonntagszuschlag [25%] ergibt 10 Std. Rufbereitschaft mit Faktor 12,5% und demnach 1,25 Std. d. zuschlagfreien Stundenentgeltes oder Zeitgutschrift).

Ich habe für beide Beispiele Hinweise in der Praxis und im Netz gefunden, je nachdem, ob davon ausgegangen wird, dass das übliche Stundenentgelt stets (auch in zuschlagpflichtigen Zeiten) identisch ist oder ob davon ausgegangen wird, dass die Zuschläge Bestandteil des üblichen Stdndenentgeltes sind.
Gibt es hierzu valide Hinweise/Urteile die da Aufklärung bringen, was nach TVöD VKA die korrekte Lesart ist?

Danke schon mal vorab für alle sachdienlichen Hinweise...


TVOEDAnwender

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Antw:Stundenweise Rufbereitschaft am Wochende
« Antwort #1 am: 15.07.2025 11:37 »
Da sich der § 8 Abs. 3 Satz 9 TVöD-V bei der stundenweise Vergütung unter 12 Stunden explizit auf das tarifliche Stundenentgelt bezieht, ist § 24 Abs. 3 TVöD anzuwenden:  "Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils sind die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 und entsprechende Sonderregelungen) zu teilen."

Die Zeitzuschläge (Samstags, Sonn- und Feiertagszuschläge) sind keine in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile. Daher sind diese bei der Berechnung der 12,5 % vom Stundenentgelt nicht zu berücksichtigen.

Auch noch anders ausgelegt: Nur bei der täglichen Pauschale (RB über 12 Stunden) haben die TVP explizit eine Sonderregelung für Wochenende/Feiertage festgelegt:

"1Für die Rufbereitschaft wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt.
2Sie beträgt für die Tage Montag bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle."


Hätten Sie eine höhere Vergütung an Wochenende/Feiertage auch für die RB unter 12 Stunden festlegen wollen, hätten Sie es auch so formulieren müssen. Haben Sie aber nicht getan. Ich gehe davon aus, dass damit dem Belastungsgedanken Rechnung getragen wird (RB über 12 Stunden sind belastender, als RB unter 12 Stunden).

AloBar

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Antw:Stundenweise Rufbereitschaft am Wochende
« Antwort #2 am: 15.07.2025 11:57 »
Hallo TVOED Anwender,
vielen herzlichen Dank für die schnelle und umfassende Aufklärung.  :)