Bitte nur Antworten, die nicht nur die nur die Anzahl der Beiträge erhöhen. Niemand benötigt solche luftleeren Beiträge.
Stellen sind tariflich unbeachtlich und ohne relevanz.
Der AG kann in seiner Ausschreibung eine beliebige Entgeltgruppe schreiben.
Es ist tariflich unbeachtlich, was er in seiner Ausschreibung reingeschrieben hat.
Die Eingruppierung richtet sich nicht nach der Rechtsmeinung des AGs.
Die Eingruppierung richtet sich alleinig an den übertragenden Tätigkeiten.
Wenn der AN und der AG nach Übertragung der Tätigkeiten eine unterschiedliche Rechtsauffassung haben, dann müssen sie von einem Gericht die Eingruppierung feststellen lassen.
Das war die Langfassung für luftleere Gemüter.