Darf eine bestehende Stelle (Eingruppierung im Jahr 2017 gemäß angefertigter und bewerteter Stellenbeschreibung) ohne Änderung der Tätigkeiten in einer niedrigeren Tarif-Gruppe neu ausgeschrieben und besetzt werden?
Es gibt mehrer Gründe, die dein Szenario vorangegangen sein können.
Mangelnde Qualifikation für besagte Stelle, anderes Tätigkeitsfeld (auszuübende Tätigkeiten), EG gleiche Umsetzung, Glück bei füherer Fehlbewertung usw..
Hier braucht es ein wenig mehr Informationen um dir eine fundierte Antwort bieten zu können.