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[HB] Familienergänzungszuschlag / Klage
Zauberberg:
Hallo in die Runde,
meine Kollege hat gegen die Versagung seines Familienergänzungszuschlags Widerspruch und dann Klage erghoben erhoben. Die Klageerhebung, ohne weitere Mitteilung, feiert nun seinen ersten Geburtstag.
Hat jemand ebenfalls Klage erhoben bzw. eine Ahnung mit wieviel Geburtstagfeiern man rechnen darf ?
Natürlich wurden zur "Geburt" der Klageerhebung Gerichtskosten von 1.500 Euro erhoben, werden die verzinst ?
Danke für Eure Antworten !
Ozymandias:
--- Zitat von: Zauberberg am 15.07.2025 14:36 ---Natürlich wurden zur "Geburt" der Klageerhebung Gerichtskosten von 1.500 Euro erhoben, werden die verzinst ?
Danke für Eure Antworten !
--- End quote ---
Nein, werden diese nicht während des Verfahrens.
Gewinnt man und bekommt neben Urteil den Kostenfestsetzungsbescheid gibt es ab diesem Zeitpunkt Zinsen auf die Gerichtskosten und eventuell Anwaltskosten, falls es diese gab.
HansGeorg:
Ist es nicht Sinnlos nur gegen den Familienergänzungszuschlag zu Klagen. Macht es nicht mehr Sinn gegen die Alimentation als ganzes zu Klagen, da ist das doch letztlich mit eingeschlossen oder nicht?
Zauberberg:
Es wurde nicht gegen den Familienergänzungszuschlag geklagt, sondern gegen dessen Versagung !
Magda:
Nur gegen die Versagung oder auch gegen die restliche Alimentation?
Meine Klage in Bezug auf Letzteres müsste auch schon den ersten Jahrestag hinter sich haben. Die zweite Klage ist noch im Babyalter. Mal sehen, wann das Jahr 2024 ins Rennen geht.
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