Wie geil die Performa Nord als Dienstleisterin des Landes Bremen argumentiert. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
1. Die Ehegatten leben dauerhaft getrennt;
2. der verbeamtete Ehemann zahlt seiner Ehefrau Trennungsunterhalt;
3. durch diesen Unterhaltsleistung des Beamten aus seiner Besoldung (!) übersteigen die Einkünfte der Ehefrau die Freigrenze des § 35a BremBesG;
4. Wegen seiner eigenen Unterhaltszahlung an die Gattin versagt man dem unterhaltzahlenden Beamten den Familienergänzungszuschlag.
Soviel Lack kann man doch gar nicht gesoffen haben, um auf eine solche Idee zu kommen! Es ist zwar gut und richtig, dass das VG Bremen das eingefangen hat, aber solche Ideen und Argumentationen der Dienstherrn zeigen doch mal wieder die unendliche Wertschätzung, welche diesen Ihren jeweiligen Beamt:innen entgegenbringen
