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Erfahrungsstufe 4

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marcusg:
Muss hier eine Unterscheidung getroffen werden bei der Anrechnung:
z.B. 2 Jahre vom vorherigen AG und z.B. 6 Jahre bei dem AG davor.
Können hier dann 8 Jahre angerechnet werden oder muss sich auf die 2 Jahre beschränkt werden?

MoinMoin:

--- Zitat von: marcusg am 16.07.2025 12:58 ---Muss hier eine Unterscheidung getroffen werden bei der Anrechnung:
z.B. 2 Jahre vom vorherigen AG und z.B. 6 Jahre bei dem AG davor.
Können hier dann 8 Jahre angerechnet werden oder muss sich auf die 2 Jahre beschränkt werden?

--- End quote ---
förderliche Zeiten können irgendwo her kommen (also von mehreren AGs) und müssen auch nicht zusammenhängend sein.
Wenn man 8 Jahre förderliche Zeiten hat, kann man in Stufe 4 eingestellt werden und via Zulage 16.5 das Entgelt der Stufe 6 erhalten.

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