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TV-V Erfahrungen: Bestellung zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft
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Köhler23:
Hallo zusammen,
im Rahmen einer Umstrukturierung ergibt sich für mich die Möglichkeit, die Nachfolge in der Geschäftsführung einer Tochtergesellschaft zu übernehmen. Diese Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal und greift auf die Personalressourcen der Gesellschafter – unter anderem meines Arbeitgebers – zurück.
Die Aufgaben der Geschäftsführung umfassen insbesondere:
- Die Verantwortung für das Jahresergebnis der Gesellschaft,
- Die technische Führung und Unterweisung der betrieblich genutzten Anlagen.
Für die Übernahme dieser zusätzlichen Verantwortung ist eine monatliche Geschäftsführerpauschale in Höhe von ca. 600 € brutto vorgesehen.
Da ich im **TV-V** (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Versorgungsbetriebe) keine direkte tarifliche Regelung für eine solche Konstellation finden konnte, möchte ich hiermit nachfragen, ob jemand bereits Erfahrungen mit vergleichbaren Fallgestaltungen gemacht hat, wenn ja:
- Wie wurde die zusätzliche Geschäftsführertätigkeit vergütet – pauschal oder durch AT-Zulage?
- Gab es Auswirkungen auf die tarifliche Eingruppierung oder wurde eine außertarifliche Regelung getroffen?
- Wurde ggf. eine vertragliche Absicherung hinsichtlich Haftung oder Arbeitszeit getroffen?
Ich freue mich über Rückmeldungen und Erfahrungswerte – insbesondere im kommunalen oder landesnahen Umfeld.
Vielen Dank vorab!
Muckel:
Ich (allerdings TVöD VKA) hatte bereits das Vergnügen, temporär (einmal für ein Jahr, ein anderes mal für dreieinhalb Jahre) die Geschäftsführung zweier städtischer Mehrheitsbeteiligungen zusätzlich zu/neben meiner eigentlichen Tätigkeit zu übernehmen. Meine bisherige Eingruppierung (Stellenbeschreibung und -bewertung) wurde nicht angefasst, für die zusätzliche Geschäftsführung erhielt ich eine Zulage, die auf meiner Entgeltabrechnung als solche ausgewiesen wurde.
Köhler23:
Danke für die Antwort. Dann ist dies wahrscheinlich das übliche Prozedere mit der Zulage.
Darf ich fragen, wie hoch die Zulage in den beiden Fällen war?
Muckel:
Ich denke, dass eine Zahl Dich nicht zufriedenstellen wird, da die Gesellschaften und damit einhergehend die Aufgaben auch nicht vergleichbar sind. Die von mir temporär geführten Gesellschaften verfügten jeweils über 50 bis 70 Mitarbeitende und waren beide auch operativ tätig.
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