Hier wird einiges durcheinander geworfen.
Ein Betriebsausflug ist für mich für jeden in der Behörde und findet währen der Arbeitszeit statt. Bei uns so wie in meinem ersten Beitrag hierzu geschrieben. Keiner wird gezwungen, der Dienstbetrieb muss allerdings aufrecht erhalten werden. Deswegen gibt's ja mehrere Betriebsausflüge im Jahr und man kann sich da schon sehr gut mit den Kollegen absprechen.
Ein Fest einer einzelnen Abteilung gibt es auch bei uns nur ausserhalb der Arbeitszeit. Wir gehen auch am Abend in den Biergarten oder haben eine kleine interne Weihnachtsfeier im Amt. Gehen auch zu Eishockeyspielen usw. Aber alles ausserhalb der Arbeitszeit und selber zu bezahlen. Da kann mitgehen wer will, oder halt auch nicht.
Und wenn ich dann lese, dass eine Personalversammlung als Arbeitszeit gilt (was auch so sein muss) aber am Wochenende stattfindet, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln. Was ist denn das bitte für ein asozialer Arbeitgeber...?