Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Sonderurlaub für Geburt eines Kindes, Beschäftigt im TV-V

(1/1)

NinjaFlo:
Hallo
Bin Papa geworden und im TV-V beschäftigt.
Personalabteilung schreibt,
Der TV-V sieht keinen Tag Sonderurlaub für die Niederkunft der Ehefrau und Lebenspartnerin vor.

Ist das richtig?

TV-V steht zu dem Sonderurlaub nix aber wenn es dort doch nicht ausdrücklich gestrichen ist oder anders geregelt ist zählt doch das was im Allgemeinen TvöD steht oder?

Gruß Becker

MoinMoin:
Jain
guckst du in §15 TV-V
(2) Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 6 Abs. 3) aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden.
Nein
im TVöD ist es festgelegt in §29 im TV-V nicht, da wird es betrieblich geregelt.

So habe ich es bisher zumindest verstanden

Navigation

[0] Message Index

Go to full version