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Sonderurlaub für Geburt eines Kindes, Beschäftigt im TV-V
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NinjaFlo:
Hallo
Bin Papa geworden und im TV-V beschäftigt.
Personalabteilung schreibt,
Der TV-V sieht keinen Tag Sonderurlaub für die Niederkunft der Ehefrau und Lebenspartnerin vor.
Ist das richtig?
TV-V steht zu dem Sonderurlaub nix aber wenn es dort doch nicht ausdrücklich gestrichen ist oder anders geregelt ist zählt doch das was im Allgemeinen TvöD steht oder?
Gruß Becker
MoinMoin:
Jain
guckst du in §15 TV-V
(2) Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 6 Abs. 3) aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden.
Nein
im TVöD ist es festgelegt in §29 im TV-V nicht, da wird es betrieblich geregelt.
So habe ich es bisher zumindest verstanden
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