Autor Thema: Sonderurlaub für Geburt eines Kindes, Beschäftigt im TV-V  (Read 113 times)

NinjaFlo

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Hallo
Bin Papa geworden und im TV-V beschäftigt.
Personalabteilung schreibt,
Der TV-V sieht keinen Tag Sonderurlaub für die Niederkunft der Ehefrau und Lebenspartnerin vor.

Ist das richtig?

TV-V steht zu dem Sonderurlaub nix aber wenn es dort doch nicht ausdrücklich gestrichen ist oder anders geregelt ist zählt doch das was im Allgemeinen TvöD steht oder?

Gruß Becker

MoinMoin

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Jain
guckst du in §15 TV-V
(2) Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 6 Abs. 3) aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden.
Nein
im TVöD ist es festgelegt in §29 im TV-V nicht, da wird es betrieblich geregelt.

So habe ich es bisher zumindest verstanden