Autor Thema: Amt (Regiebetrieb) -> Eigenbetrieb - Dauerhaft höherwertige Tätigkeit  (Read 205 times)

Premstein

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Hallo zusammen,

ich arbeiter bei einer großen Kommune als SGL im Finanzbereich eines Eigenbetriebs. Der Eigenbetrieb besteht erst seit kurzem. Vorher war ich im Amt / Regiebetrieb in gleicher Funktion beschäftigt.
Im Regiebetrieb war der Job ziemlich überschaubar, da man im Wesentlichen die Querschnittsämter bedient hat. Im Haushaltsplan hat man ein paar Sachkosten geplant und im Jahresabschluss der Kämmerei zugearbeitet. Für Steuern war auch die Kämmerei zuständig. Für SAP das IT-Amt.
Seit wir Eigenbetrieb sind haben wir einen vollständigen eigenen Jahresabschluss abzuwickeln, machen alle Steuern selbst, planen einen extrem umfangreichen WIrtschaftsplan, sind Key-User in SAP und erledigen alles diesbezüglich in EIgenregie (keine externe Vergabe von Leistungen).
Das war nur ein mini Ausschnitt der neuen und deutlich komplexeren Aufgaben. Im Prinzip ist das Ganze finanztechnisch mit einer GmbH vergleichbar, nur dass das HGB mit Eigenbetriebsrecht komplizierter als HGB-Pur ist :-)

Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Hätten mir diese neuen Aufgaben formal übertragen werden müssen?
2. Unter der Annahme, dass diese Aufgaben höherwertiger sind als die bisherigen, könnte ich diese Aufgaben auch ablehnen oder muss ich dauerhaft höherwertigere Aufgaben gegen meinen Willen erledigen? Für mich wäre das eine Änderung des Arbeitsvertrags.
3. Was wären mögliche negative Konsequenzen wenn ich die höherwertigeren Tätigkeiten ablehne?
4. Ich habe eine neue Arbeitsplatzbeschreibung zur Bewertung erstellt. Ich würde diese ungern unterschreiben bevor ich die Bewertung nicht kenne. Aktuell bin ich in E12 eingruppiert und wenn z.B. E13 rauskommen würde, würde ich mit der Unterschrift bestätigen, dass ich einen riesigen Haufen mehr Stress und Verantwortung habe für ein paar Euro mehr im Monat. Muss ich als Angestellter nicht wissen was ich für die höherwertigeren Tätigkeiten bekomme bevor ich das unterschreibe? Keiner würde einen Arbeitsvertrag unterschreiben ohne zu wissen wie hoch das Gehalt ist.
5. Die SGLs in der Stadt welche Haushaltsplan, Jahresabschluss, Steuern oder SAP Betrieb machen sind alle in E14 eingruppiert. Klar konsolidieren diese mehrere Dienststellen und haben am Ende des Tages mehr Nullen an den Zahlen. Dafür hat auch jeder nur ein Thema (z.B. Haushaltsplan oder Steuern). Ich habe alle Themen am Hals. Ist das ein Indiz für meine mögliche Eingruppierung?

Ich hoffe, dass jemand Erfahrungen diesbezüglich hat. Danke im Voraus!

MoinMoin

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Ich hoffe, dass jemand Erfahrungen diesbezüglich hat. Danke im Voraus!
Hier meine Meinung
1Ja
2Ja, kannst ablehnen, weil Änderung des Arbeitsvertrags.
3Das du einen andere Tätigkeit zugewiesen bekommst, die deiner aktuellen EG entspricht, wenn sich nichts findet, dann was niedrigeres oder betriebsbedingte Kündigung
4Unterschreibe doch mit dem Zusatz, dass du diese Tätigkeiten nur übernimmst, sofern sie keine Änderungen deiner EG zur Folge haben.
5Indizen gibt es viele, maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten