Liebe Mitglieder,
kann mir jemand sagen, ob in Thüringen Zulagen nach §16.5 (Stufenvorweggewährung über bis zu 2 Stufen) oder nach §17.2. Stufenlaufzeitverkürzung ab Stufe 4-6 oder nach § 18.2. Zulage Leistungsprämie gezahlt werden und ob es sich für mich überhaupt lohnt so einen Antrag zu stellen bzw. meine Vorgesetzen danach zu fragen?
Ich habe gelesen hier im Forum, dass es angeblich in Thüringen immer alles abgelehnt wird. Ist dem wirklich so und auch noch aktuell?
Gibt es vielleicht Personen hier aus Thüringen, die so eine Zulage schon bekommen?
Viele Grüße
Alena