Autor Thema: Wird Zulage §16 Absatz 5 (Stufenvorweggewährung) etc. in Thüringen gezahlt?  (Read 195 times)

Alena13

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Liebe Mitglieder,

kann mir jemand sagen, ob in Thüringen Zulagen nach §16.5 (Stufenvorweggewährung über bis zu 2 Stufen) oder nach §17.2. Stufenlaufzeitverkürzung ab Stufe 4-6 oder nach § 18.2. Zulage Leistungsprämie gezahlt werden und ob es sich für mich überhaupt lohnt so einen Antrag zu stellen bzw. meine Vorgesetzen danach zu fragen?

Ich habe gelesen hier im Forum, dass es angeblich in Thüringen immer alles abgelehnt wird. Ist dem wirklich so und auch noch aktuell?

Gibt es vielleicht Personen hier aus Thüringen, die so eine Zulage schon bekommen?

Viele Grüße

Alena


MoinMoin

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Ich habe einen Thüringer IT Kollegen, der die §16.5 bekommt.
Im TV-L gibt es in Thüringen den § 18.2 ?

und ansonsten: Einfach mal die Speerspitze sein und den Chef "Druck" machen, dass du die Zulage willst oder sonst gehen wirst.

Alena13

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@Autor: MoinMoin
« am: 18.07.2025 07:53 »Insert Quote

Im TV-L gibt es in Thüringen den § 18.2 ?

ich weiß nicht ob wirklich so eine dauerhafte Leistungszulage nach §18 Absatz 2 (für Hochschulen) in Thüringen überhaupt gezahlt wird.

§ 18 (2) 1. Der Arbeitgeber kann Beschäftigten unabhängig von Absatz 1 eine Leistungszulage zahlen, wenn sie dauerhaft oder projektbezogen besondere Leistungen erbringen. 2. Die Zulage kann befristet werden. 3. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich

Mich würde einfach interessieren, was ich für Möglichkeiten in Thüringen habe oder ob alle 3 möglichen TV-L Paragraphen 16, 17 und 18 alle abgelehnt werden und ich es gar nicht erst probieren brauche aufgrund die schlechten finanziellen Haushaltslage.