Wird Zulage §16 Absatz 5 (Stufenvorweggewährung) etc. in Thüringen gezahlt?

Begonnen von Alena13, 18.07.2025 07:19

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Alena13

Liebe Mitglieder,

kann mir jemand sagen, ob in Thüringen Zulagen nach §16.5 (Stufenvorweggewährung über bis zu 2 Stufen) oder nach §17.2. Stufenlaufzeitverkürzung ab Stufe 4-6 oder nach § 18.2. Zulage Leistungsprämie gezahlt werden und ob es sich für mich überhaupt lohnt so einen Antrag zu stellen bzw. meine Vorgesetzen danach zu fragen?

Ich habe gelesen hier im Forum, dass es angeblich in Thüringen immer alles abgelehnt wird. Ist dem wirklich so und auch noch aktuell?

Gibt es vielleicht Personen hier aus Thüringen, die so eine Zulage schon bekommen?

Viele Grüße

Alena


MoinMoin

Ich habe einen Thüringer IT Kollegen, der die §16.5 bekommt.
Im TV-L gibt es in Thüringen den § 18.2 ?

und ansonsten: Einfach mal die Speerspitze sein und den Chef "Druck" machen, dass du die Zulage willst oder sonst gehen wirst.

Alena13

@Autor: MoinMoin
« am: 18.07.2025 07:53 »Insert Quote

Im TV-L gibt es in Thüringen den § 18.2 ?

ich weiß nicht ob wirklich so eine dauerhafte Leistungszulage nach §18 Absatz 2 (für Hochschulen) in Thüringen überhaupt gezahlt wird.

§ 18 (2) 1. Der Arbeitgeber kann Beschäftigten unabhängig von Absatz 1 eine Leistungszulage zahlen, wenn sie dauerhaft oder projektbezogen besondere Leistungen erbringen. 2. Die Zulage kann befristet werden. 3. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich

Mich würde einfach interessieren, was ich für Möglichkeiten in Thüringen habe oder ob alle 3 möglichen TV-L Paragraphen 16, 17 und 18 alle abgelehnt werden und ich es gar nicht erst probieren brauche aufgrund die schlechten finanziellen Haushaltslage.

Jeuni

Hallo Alena13,

wie MoinMoin schon sagt: Probieren geht über studieren. :) Nichts verlangen ist Faulheit...

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das §16.5 Anwendung findet bzw. gefunden habt. Zu den anderen beiden § kann ich nichts sagen, da kenne ich niemanden in meinem direkten Umfeld.

VG

MoinMoin

Zitat von: Alena13 in 18.07.2025 08:39
ich weiß nicht ob wirklich so eine dauerhafte Leistungszulage nach §18 Absatz 2 (für Hochschulen) in Thüringen überhaupt gezahlt wird.
Upsi, merke gerade, dass ich schon zu lange es dem Uni Bereich raus bin
Stimmt da gibbet ja noch den §40
Danke für den Hinweis.
Und du fällst also unter Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
Und bist projektbezogen (Drittmittel) eingestellt?



Alena13

Zitat von: MoinMoin in 18.07.2025 17:05
Zitat von: Alena13 in 18.07.2025 08:39
ich weiß nicht ob wirklich so eine dauerhafte Leistungszulage nach §18 Absatz 2 (für Hochschulen) in Thüringen überhaupt gezahlt wird.
Upsi, merke gerade, dass ich schon zu lange es dem Uni Bereich raus bin
Stimmt da gibbet ja noch den §40
Danke für den Hinweis.
Und du fällst also unter Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
Und bist projektbezogen (Drittmittel) eingestellt?


Hallo MoinMoin,
ich falle nur unter Beschäftige an Hochschulen und nicht unter Drittmittel (da steht "oder" projektbezogen (Drittmittel) in dem §18) Stimmt, es steht in dem § 40 für Hochschulen und dann dort unter §18 Absatz 2

VG

Alena13

Zitat von: MoinMoin in 18.07.2025 07:53
Ich habe einen Thüringer IT Kollegen, der die §16.5 bekommt.
Im TV-L gibt es in Thüringen den § 18.2 ?

und ansonsten: Einfach mal die Speerspitze sein und den Chef "Druck" machen, dass du die Zulage willst oder sonst gehen wirst.

Hallo MoinMoin,

ok, und kannst du mir sagen, ob dein IT Kollege die Zulage schon länger bekommt?

Weil ich habe dieses Schreiben gefunden:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230209__tbb-informiert_Ablehnung_Zulagengewaehrung_nach____16_Abs._5_TV-L.pdf

Da wäre es ja interessant ob dem immer noch so ist seit Februar 2023 und auch generell? Oder ob es Fälle danach gibt, die trotzdem so eine Zulage erhalten.

VG

MoinMoin

Nein, kann ich dir aktuell nicht sagen.

Aber ich weiß, dass die Zulage immer eine Einzelfallentscheidung ist und höhere Lebenshaltungskosten auch bei uns kein Grund ist, die Zulage zu gewähren.