Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 144 times)

Tommy87

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Höhergruppierung
« am: 20.07.2025 08:56 »
Hallo zusammen.

Habe vor kurzem eine Weiterbildung beendet und wurde Höhergruppiert. Lt Tarifvertrag beginnt ja bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne. Da mir das vor Beginn meiner Weiterbildung bekannt war hab ich die Weiterbildung nur unter der Bedingung gemacht das die Stufenlaufzeit nach Beendigung der WB und der folgenden Höhergruppierung beibehalten bleibt da ich sonst 4 Jahre verliere. Nach etlichen hin und her im Vorfeld wurde mir das damals zugesichert. Ich hab allerdings nur eine Email wo der Personalchef meinen Sachbearbeiter mitteilz das bei mir die Laufzeit beibehalten werden soll nach Höhergruppierung.

Jetzt zu meiner eigentlich Frage, ich habe ja keinen Vertrag sonder nur dies Email, und jetzt nach Beendigung der Weiterbildung wollen sie aus wirtschaftlichen Gründen an der vereinbarung nicht festehalten. Wie schätzt ihr die Situation ein, ist diese E-Mail mit der Anweisung bindend oder hab ich Pech gehabt und zieh den kürzeren

Besten Dank im Vorfeld

Thomas

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 20.07.2025 11:24 »
Die Frage ist, ob diese Email als übertarifliche Vereinbarung/Nebenabrede anzusehen und vor Gericht bestand hätte.

(Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.)

Autodoc

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 20.07.2025 11:51 »
Die Höhergruppierung ist ja schon erfolgt.  Mit welcher Stufe haben Sie die denn festgesetzt?
Weil das hört sich so an, als sie nachträglich jetzt die Stufe ändern wollen.