Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zulage Übernahme höherwertiger Tätitgkeit
MoinMoin:
Bitte konkreter,
wo in der Entgeltordnung, alos welcher konkrete Abschnitt, seit ihr eingruppiert?
aronzo:
In Sachsen gibt es eine ATB-Regelung des Finanzministeriums (TV-L), wonach E15-Angestellte mit einer A16-Aufgabe (dann oft als AT eingestellt) eine Zulage erhalten (zwei Stufen - etwas mehr als EUR 550 bzw. EUR 1.100 brutto Zulage im Monat). Allerdings sind da noch weitere Formalien im Spiel. Wäre eine Basis für eine individuelle Zulage.
Lamia:
--- Zitat von: aronzo am 21.07.2025 10:00 ---In Sachsen gibt es eine ATB-Regelung des Finanzministeriums (TV-L), wonach E15-Angestellte mit einer A16-Aufgabe (dann oft als AT eingestellt) eine Zulage erhalten (zwei Stufen - etwas mehr als EUR 550 bzw. EUR 1.100 brutto Zulage im Monat). Allerdings sind da noch weitere Formalien im Spiel. Wäre eine Basis für eine individuelle Zulage.
--- End quote ---
Das klingt doch schon mal sehr interessant, danke!
Wir sind nach Entgeltordnung TVÖD Kommune Teil B II eingruppiert.
Wabi Sabi:
Ggf. lassen sich die Grundsätze des BAG-Urteils vom 25.03.2015 - 5 AZR 874/12 hier heranziehen. Dort ging es zwar um eine langfristige Stellenvakanz, vorliegend (nur) um eine langfristige Erkrankung des zu vertrenden Stelleninhabers. Es handelt sich dann aber hier möglicherweise nicht (mehr) um die Wahrnehmung einer typischen Vertretungstätigkeit (wegen Urlaubs oder "üblicher" Erkrankung), welche arbeitsrechtlich geschuldet ist. So könnte man zumindest argumentieren.
Siehe Rn. 19 ff., insbes. Rn. 25 ff.:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-874-12/
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