Autor Thema: Gehalt mit Zulage, dann Höhergruppierung und weniger Brutto  (Read 889 times)

We4zel

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Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Höhergruppierung.
Ich hatte eine Stelle in der ich in der E5/3 angefangen habe, bis zum Wechsel war ich dann in der E5/5.
Dann bin ich intern gewechselt und die neue Stelle war auf 2 Jahre befristet.
Bekommen habe ich im selben Zug eine Zulage auf die E6, jetzt habe ich eine Entfristung bekommen und eine Eingruppierung in die E8/3.
Es wurde meine E5/5 als Bemessungsgrundlage genommen, ist das so korrekt?
Ich habe quasi keinen Mehrwert durch die neue Eingruppierung außer das mir 7 Jahre Erfahrung genommen wurde.
Das kann doch so niemals richtig sein oder? Lieben Dank vorab

MoinMoin

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Eine Höhergruppierung/Zulage aus der EG5S5 ( 45T€) führt zur EG6 Stufe 4 (46T€)
und zur EG8 zur Stufe 3 (47T€)
Also ich sehe da durchaus, dass du mehr Geld bekommst.

Und ja im TV-L wird nicht stufengleich höhergruppiert, und du "verlierst" Stufenzeiten.
Trotzdem wird dir deine Erfahrung in der EG 5 oder 6 nicht genommen, sie wird nur in eine geringere Erfahrung der EG8 umgewandelt.

AngestellterBeamter

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Kurzfristig ändert sich da nicht viel bzw. du hast ggf. keine Vorteile, ABER mit der E5 wärs noch eine Stufe mit ein paar € hoch gegangen, mit der E8 kannst du nun aber noch 3 Stufen steigen.

Du hattest die E5/5 mit Zulage auf E6/5? also 47217,03€ Brutto, nun E8/3, also 47559.93€ Brutto, hättest du also doch auch jetzt schon ein paar € mehr Brutto und auch Netto. Wie kommst du darauf, dass du weniger Brutto hast?