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Gehalt mit Zulage, dann Höhergruppierung und weniger Brutto

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ich1974:
Die stufengleiche Höhergruppierung hat leider der TVL nicht vereinbart, diesen gibt es nur beim Bund und den Kommunen.

aronzo:
Ist mir auch klar. Aber die Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ist seit der Vereinbarung eines stufengleichen Aufstiegs in einem vergleichbaren TV kein Argument mehr...

MoinMoin:

--- Zitat von: aronzo am 04.08.2025 21:40 ---Ist mir auch klar. Aber die Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ist seit der Vereinbarung eines stufengleichen Aufstiegs in einem vergleichbaren TV kein Argument mehr...

--- End quote ---
Es waren und sind keine Erfahrungsstufen ab Stufe 3 sind es Leistungsstufen.
sie werden nur fälschlicherweise so interpretiert. :-X

McOldie:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.08.2025 10:49 ---
--- Zitat von: aronzo am 04.08.2025 21:40 ---Ist mir auch klar. Aber die Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ist seit der Vereinbarung eines stufengleichen Aufstiegs in einem vergleichbaren TV kein Argument mehr...

--- End quote ---
Es waren und sind keine Erfahrungsstufen ab Stufe 3 sind es Leistungsstufen.
sie werden nur fälschlicherweise so interpretiert. :-X

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Den Begriff "Leistungsstufen" kann ich weder im TVl noch in dazugehörigen Kommentierungen finden. Die Stufen sind nicht direkt an individuelle Leistungen gekoppelt, sondern an die Dauer der Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
Es ist allerdings richtig, dass ei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, die erforderliche Zeit für das Errebichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden kann bzw. bei schlechten Leistungen verlängert werden kann. Bei Leistungen die dem Durchschnitt entsprechen, verbleibt es bei den tariflichen Zeiten.

Der Begriff "Leistungsstufen" ist im TV-L eher eine Fehlbezeichnung, gemeint sind die Stufen nach Berufserfahrung.

Rowhin:

--- Zitat von: McOldie am 06.08.2025 17:54 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.08.2025 10:49 ---
--- Zitat von: aronzo am 04.08.2025 21:40 ---Ist mir auch klar. Aber die Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ist seit der Vereinbarung eines stufengleichen Aufstiegs in einem vergleichbaren TV kein Argument mehr...

--- End quote ---
Es waren und sind keine Erfahrungsstufen ab Stufe 3 sind es Leistungsstufen.
sie werden nur fälschlicherweise so interpretiert. :-X

--- End quote ---
Den Begriff "Leistungsstufen" kann ich weder im TVl noch in dazugehörigen Kommentierungen finden. Die Stufen sind nicht direkt an individuelle Leistungen gekoppelt, sondern an die Dauer der Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
Es ist allerdings richtig, dass ei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, die erforderliche Zeit für das Errebichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden kann bzw. bei schlechten Leistungen verlängert werden kann. Bei Leistungen die dem Durchschnitt entsprechen, verbleibt es bei den tariflichen Zeiten.

Der Begriff "Leistungsstufen" ist im TV-L eher eine Fehlbezeichnung, gemeint sind die Stufen nach Berufserfahrung.

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TV-L § 16 (3), "Stufen der Entgelttabelle", Hervorhebung von mir:


--- Zitat ---Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

– Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
– Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
– Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
– Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
– Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
--- End quote ---

Der angegebene 17 (2) wiederum legt fest:


--- Zitat ---Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen
--- End quote ---

Wird halt so fast nirgends gelebt, weils einfacher ist, alle Leistungen als "Durchschnitt" zu bezeichnen, und dann weder zu verkürzen noch zu verlängern.

Finde es also schon legitim, ab 3-6 von "Leistungsstufen" zu sprechen, um sie von 1-3 abzugrenzen. Der Begriff steht - zugegebenermaßen indirekt - genau in dem Teil des TV-L, den du anbringst.

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