Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
AU mit Unterbrechung...
BAT:
Frage:
Beschäftigter erhält AU von Montag bis Freitag. Montag war Urlaub bewilligt. Beschäftiger möchte von Di - Do auf eigenen Verantwortung arbeiten und am Freitag die AU (Freitag ist elektive ambulante OP) wieder in Anspruch nehmen?
Geit dat?
MoinMoin:
Die AUB sagt doch arbeitsunfähig bis voraussichtlich x.x.xxxx
Wenn man also als AN und AG der Meinung ist, dass man vorher wieder arbeitsfähig ist, dann ist die AUB GEschichte und erledigt.
Da braucht er dann für den Freitag eine neue AUB, wenn keine Karenzzeit erlaubt ist.
Aber wo kein Kläger, da ...
BAT:
Wenn man sich den Urlaubstag nicht erstatten lässt, beginnt sie ja eigentlich erst am Freitag...!?
MoinMoin:
Du meinst er hat nicht nur Montag bewilligten Urlaub?
BAT:
Doch. Aber Montag Urlaub, Di-Do arbeiten und dann "taucht" da ab Freitag eine AU bis einschließlich Freitag auf.
(Der Beschäftigte würde wohl arbeiten, möchte/ kann sich am Freitag nicht mehr um eine neue AUB bemühen)
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