Autor Thema: Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt  (Read 1247 times)

PKiefer

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #15 am: 18.07.2025 13:05 »
Vielen Dank für diese Einordnung.

Interessant wäre nur gewesen, welche dienstlichen Gründe das gewesen sind, da diese ja nicht vor den Ferien vorgelegen hätten, wenn ich nach den Ferien in Vollzeit geblieben wäre. Fühlt sich etwas willkürlich an, immerhin spart das Land so etwas Geld.
Ich bin dann mal gespannt, ob ich, wie mit dem RP vor der Entscheidung auf Teilzeit vereinbart, bei einer Geburt des geplanten zweiten Kindes vor dem 10.9.28 wieder in Vollzeit zurückkehren kann, da meine Frau wieder das erste Jahr daheim bleiben wird und es dann in Teilzeit mit nur einem Einkommen doch finanziell eng wird 🙂

MoinMoin

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #16 am: 18.07.2025 17:17 »
Vielen Dank für diese Einordnung.
Dem schließe ich mich an.

Zitat
Interessant wäre nur gewesen, welche dienstlichen Gründe das gewesen sind, da diese ja nicht vor den Ferien vorgelegen hätten, wenn ich nach den Ferien in Vollzeit geblieben wäre. Fühlt sich etwas willkürlich an, immerhin spart das Land so etwas Geld.
Die vorgeschobenen dienstlichen Gründe sind sicherlich, dass sie keine dienstlichen Verwendung für dich als Vollzeitkraft vor und während der Ferien haben.
(Es ist einfach nicht genug Arbeit da, könnten sie behaupten.)
Dass sie Geld sparen wollen ist sonnenklar und dass du in den paar Tage vor und in den Ferien keine Vollzeitleistung bringen wirst auch annehmbar, da du dich nur auf eine Teilzeitstelle in den Ferien vorbereiten musst.
Zitat
Ich bin dann mal gespannt, ob ich, wie mit dem RP vor der Entscheidung auf Teilzeit vereinbart, bei einer Geburt des geplanten zweiten Kindes vor dem 10.9.28 wieder in Vollzeit zurückkehren kann, da meine Frau wieder das erste Jahr daheim bleiben wird und es dann in Teilzeit mit nur einem Einkommen doch finanziell eng wird 🙂
"Änderungs- und Verlängerungsanträge müssen spätestens bis zum ersten Schultag nach den Weihnachtsferien 2027/2028 auf dem Dienstweg über die Schulleitung eingereicht werden."
Da wünsche ich dir alles gute, dass da die Kinderplanung und die vorgegeben Fristen auch klappen.

Könntest du denn einfach so im Schuljahr 26/27 auf VZ gehen?
Ich hoffe das da das RP flexibel ist.

McOldie

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Antw:Vollzeit nach Elternzeit abgelehnt
« Antwort #17 am: 19.07.2025 15:37 »
m.E.
1. Eine Teilzeitbeschäftigung eines Beamten bedarf eines Antrages des Beamten. Ein derartiger Antrag zum 23.7. lag nicht vor, so dass die vor derElternzeit maßgebliche Arbeitszeit gilt, d.h. Vollbeschäftigung.
2. Bei Lehrkräften ist es üblich, dass Arbeitszeitveränderungen bei Lehrkräften zu den jeweiligen Schulorganisationsterminen, d.h. 1.8. und 1.2. erfolgen, soweit keine Beswonderheiten vorliegen. Eigentlich hättedie Schulverwaltung eine Teilzeit zum 1.5. ablehnen müssen und darauf verweisen, dass diese zum 1.8. zu beantragen ist.
Ob man gegen die Festlegung der Teilzeit zum 23.7. rechtlich noch vorgehen kann, kann ich nicht erkennen. Wenn kein Rechtsbehelf auf dem Besched vorhanden ist, kann dieser Bescheid rechtlich angegriffen werden.