Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Betriebsübergang
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gefährliches halbwissen:
Hallo,
ich bin aktuell im Geltungsbereich des TVÖD SuE beschäftigt. Zum 01.09. erfolgt ein Betriebsübergang. Die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate. Vermutlich wird die Tariferhöhung ab 01.04. erst im September ausgezahlt. Erfolgt das dann über den neuen Arbeitgeber oder noch durch den alten (Steuerklasse?)? Beginnt die Ausschlussfrist mit dem 01.04. oder mit dem Ende der Redaktionsverhandlungen?
Liebe Grüße
McOldie:
Wenn es sich hier um einen ordnungsgemäßen Betriebsübergang im Sinne des BGB handelt, sollte im Vertrag zum Betriebsübergang auch die rückwirkende Zahlung des erhöhten Entgelts geregelt sein. Du kannst ja vorsorglich gegenüber deinem noch derzeitigen Arbeitgeber die Ansprüche auf die Tarifererhöhung geltend machen.
gefährliches halbwissen:
Hallo
das ist eine gute Idee. Es gibt offenbar eine Regelung hinsichtlich entstandener und fälliger Ansprüche. Wann entsteht denn der Anspruch und wann ist dieser fällig? Der Tarifvertrag ist noch nicht unterschrieben.
Liebe Grüße
TVOEDAnwender:
Er entsteht erst wenn die ÄTV unterschrieben sind und wird auch erst mit dem Entgelt des Monats, in welchem die Unterschriften erfolgt sind, fällig.
gefährliches halbwissen:
Hallo,
alles klar - vielen Dank.
Liebe Grüße
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