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Allgemeine Frage Erweiterung des Gehaltsrechners TVÖD

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schnitzelesser:
Wie ich schon woanders anmerkte: der Tarifrechner berücksichtig bei der Ermittlung des Jahresnettos nicht die Wirkung der Beitragsbemessungsgrenzen auf die Sozialversicherungspflicht der Jahressonderzahlung und übrigens auch nicht die Auswirkungen des Aufzehrmodells hinsichtlich der Wirkung der Freibeträge, was auch das Dezember-Nettoentgelt verändert. Dann gibt es neben dem Aufzehrmodell auch noch ein Verteilungsmodell für die Freibeträge. Und wenn man noch einen Teil seines Gehalts für die bAV umwandelt und hierfür möglicherweise wie im TV-V zusätzlich 50 Euro vom Arbeitgeber bekommt, wirkt sich dies noch einmal anders auf die für die VBL zu verwendenden Freibeträge und das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt aus. Dann noch Gehaltsumwandlung für ein Jobbike etc. pp. Long story short: Es ist wünschenswert, aber kompliziert. Der Rechner kann nur Näherungswerte liefern.

cyrix42:

--- Zitat von: schnitzelesser am 28.07.2025 19:33 ---Wie ich schon woanders anmerkte: der Tarifrechner berücksichtig bei der Ermittlung des Jahresnettos nicht die Wirkung der Beitragsbemessungsgrenzen auf die Sozialversicherungspflicht der Jahressonderzahlung

--- End quote ---

Das dürfte aber nur in sehr speziellen Konstellationen eine Rolle spielen: Da die Jahressonderzahlung im November ausgezahlt wird, macht diese für die Kranken- und Pflegeversicherung nur dann einen Unterschied, wenn
*) das „normale“ Monatsbrutto Januar-Oktober und Dezember unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, aber
*) das kumulierte Brutto der Monate Januar bis November zuzüglich der Jahressonderzahlung drüber.

Es macht also fast keinen Unterschied, ob man nur das Jahresbrutto (inkl. JSZ) mit der Beitragsbemessungsgrenze vergleicht.

schnitzelesser:

--- Zitat von: cyrix42 am 28.07.2025 23:42 ---
Es macht also fast keinen Unterschied, ob man nur das Jahresbrutto (inkl. JSZ) mit der Beitragsbemessungsgrenze vergleicht.

--- End quote ---

Was genau möchtest du jetzt ausdrücken? Du findest die Idee von DerTechniker grundsätzlich gut, aber die Exaktheit ist dir völlig egal, solange es dich nicht betrifft? Oder stimmst du meiner Aussage zu, dass der Rechner, auch aufgrund der ganzen anderen genannten Kriterien, nur Näherungswerte liefern kann?

BAT:

--- Zitat von: cyrix42 am 28.07.2025 23:42 ---
*) das „normale“ Monatsbrutto Januar-Oktober und Dezember unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, aber
*) das kumulierte Brutto der Monate Januar bis November zuzüglich der Jahressonderzahlung drüber.


--- End quote ---

Das ist bei mir lange Zeit schon so. Deswegen passen meine Werte wohl nicht, danke für die Aufklärung! Das dies bei mir in Teilzeit so erfolgt, dürfte insofern wohl egal sein...

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