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Zuweisung von Aufgaben durch Vorgesetzen ohne Beteiligung der Personalstelle

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UnwissenderNRW:
Schon mal vielen Dank für die Antworten.

rs:
Bin zwar keine Führungskraft, aber habe erlebt, dass ich eines Tages 3(!) Vollzeittätigkeiten gleichzeitig leisten sollte. Und das bei gleichzeitiger gesundheitlicher Beeinträchtigung. Alle Hinweise von mir gegenüber meiner Führungskraft haben nichts geholfen.
Auf Anraten des PR musste ich eine Überlastungsanzeige stellen.
Nur so sah sich die Hausleitung gezwungen, sich in Erinnerung zu rufen, dass es auch so etwas wie eine Fürsorgepflicht gibt.
Das ganze Procedere dauerte ein halbes Jahr und jede Menge Nerven.
Es ist meines Erachtens aber der einzig gangbare rechtliche Weg.

Faunus:

--- Zitat von: rs am 24.07.2025 22:52 ---Bin zwar keine Führungskraft, aber habe erlebt, dass ich eines Tages 3(!) Vollzeittätigkeiten gleichzeitig leisten sollte. Und das bei gleichzeitiger gesundheitlicher Beeinträchtigung. Alle Hinweise von mir gegenüber meiner Führungskraft haben nichts geholfen.
Auf Anraten des PR musste ich eine Überlastungsanzeige stellen.
Nur so sah sich die Hausleitung gezwungen, sich in Erinnerung zu rufen, dass es auch so etwas wie eine Fürsorgepflicht gibt.
Das ganze Procedere dauerte ein halbes Jahr und jede Menge Nerven.
Es ist meines Erachtens aber der einzig gangbare rechtliche Weg.

--- End quote ---

Von Überlastung schreib der TE aber nichts. Scheinbar ist genügend zeitlicher Spielraum vorhanden und vielleicht ist das auch der Grund warum die Führungskraft die mündliche Anweisung für weitere Aufgaben gab - "niedriger Art", die auch gemacht werden müssen und vielleicht jemand anderen tatsächlich entlasten.
Das weiß nur der TE.

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