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[Allg] Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?

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Greif:
@Johann
Den Kommentar von Magda, dass man sich mühsam hoch befördern lassen muss, verstehe ich als Hinweis auf das Laufbahnprinzip.
Deine Ableitung betrachte ich ehrlich gesagt als gefährlich, da man verdammt schnell von der eigenen Behörde enttäuscht werden kann. Jeder Versuch möglichst schnell das Endamt zu erreichen ist legitim. Behörden, die aber jährlich befördern habe ich auf Bundesebene nur selten mitbekommen. In der Regel waren es Zeiten, in denen Bewerber schwer zu bekommen waren, das Personal wegen richtig fordernder Arbeitsinhalte zumindest monetär bei Laune gehalten werden mussten oder weil sie selbst im Personalbereich und somit an der Quelle saßen.

Wenn man sich aber auf einem DP der nächsthöheren Laufbahn bewähren muss, um die Laufbahnbefähigung zu erhalten, ist mir auf Bundesebene noch nie eine Beförderung in diesem Zeitraum untergekommen. Egal ob bei einem Aufstieg mit Master (§ 24 BLV), im Altersaufstieg (§ 27 BLV) oder im Leistungsaufstieg (§ 35 BLV).
Die Vorschriften verbieten es nicht und sehen es gleichzeitig auch nicht vor.

Wenn Deine Landesbehörde eine Möglichkeit dazu sieht, freut es mich persönlich für Dich. Klammere Dich aber nicht zu sehr an diesen Gedanken, denn dann wäre die Enttäuschung zu groß.

xap
Mir war bewusst, dass Du es kennst.
Vielleicht hatte Organisator einen genau so schlechten Tag wie rektumpublicarum mit seiner lustlosen Fragestellung.

MoinMoin:

--- Zitat von: Greif am 26.07.2025 16:09 ---@Johann
Den Kommentar von Magda, dass man sich mühsam hoch befördern lassen muss, verstehe ich als Hinweis auf das Laufbahnprinzip.
Deine Ableitung betrachte ich ehrlich gesagt als gefährlich, da man verdammt schnell von der eigenen Behörde enttäuscht werden kann. Jeder Versuch möglichst schnell das Endamt zu erreichen ist legitim. Behörden, die aber jährlich befördern habe ich auf Bundesebene nur selten mitbekommen. In der Regel waren es Zeiten, in denen Bewerber schwer zu bekommen waren, das Personal wegen richtig fordernder Arbeitsinhalte zumindest monetär bei Laune gehalten werden mussten oder weil sie selbst im Personalbereich und somit an der Quelle saßen.

--- End quote ---
Also ich habe Johan so verstanden, das ein A9gD auf einen A13hD gesetzt wird (weil er plötzlich eine Master und den A13er gewonnen hat).


Und das man dann ratze Fatze durchbefördert wird (also ich kenne das beim Bund, da haben einige auch schneller die nächste Urkunde bekommen als die alte Staub angesetzt hat.)

Unknown:
Ich verstehe die Logik mit dem durchbefördern nicht. Wieso wird das so gemacht? Ich bewerbe mich mit Master auf einen A13 hD Dienstposten, gewinne die Ausschreibung und absolviere in meinem derzeitigen Statusamt die Laufbahnbefähigung und wenn ich danach die Voraussetzungen erfülle, werde ich zum Rat ernannt. Wieso der "Umweg" durch die komplette Laufbahn des gD?

Greif:
@Unknown
Wieso Umweg? Wenn Du auf dem DP der nächsthöheren Laufbahn sitzt, muss man nur die Stehzeit für die Laufbahnbefähigung erreichen.
Für das eigene Ego und dem Geldbeutel ist es schön, wenn man in der Zwischenzeit befördert wird. Nach Regeln des Bundes mit mindestens 365 Tagen zwischen den einzelnen Beförderungen.

Für mich ist dies kein Umweg sondern ein riesiges Bonbon. Fast alle Behörden nutzen dieses nicht, denn damit würde man ja Ansatzpunkte für Neid schaffen.
Somit lässt man die Person die höherwertige Arbeit erledigen, sich bewähren und befördert dann nach einigen Jahren zum Einstiegsamt im gD oder hD.

Mein persönliches Highlight ist gerade ein A9m, welcher auf einem Bündeldienstposten A13/A14 nach § 24 BLV sitzt. Der macht sich gerade lang wie eine Giraffe und darf Personen mit mehr Dienstzeit und Endamt im gD führen.
Dies ist nicht Vergnügungssteuerpflichtig und ich kann jeden verstehen, der dann ein entsprechendes Bonbon erhält, denn ein klein wenig ist das schon eine Anerkennung für die Leistungen.

Die einzig mir bekannte formale Antwort, warum man das Bonbon nicht einsetzt ist der Punkt, dass man bei Nichterreichung der Bewährung wieder in seinem alten Status weiter machen darf.
Dafür ist der Auswahlprozess für 24er aber so kompetitiv, dass man sich kein Risiko auf einen solchen DP einkauft.

Unknown:
Ich verstehe es immer noch nicht, wieso man durchbefördert werden soll. Der Aufstieg und die spätere Ernennung zum Rat, ist doch bereits ein 6er im Lotto langfristig gesehen. Man wird viel eher zum Rat ernannt, anstatt sich durch die Ämter befördern zu lassen. Je nach Land braucht man ca. 3 Jahre für die Laufbahnbefähigung, wieso sollte man als A10er beispielsweise noch die anderen zwei oder drei Ämter mitnehmen? Nach ca. 3 Jahren erfolgt die Ernennung zum Rat. Über finanzielle Verluste brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, die sind nicht wirklich existent.

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