Autor Thema: Einladung zum Gespräch  (Read 378 times)

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #15 am: 26.07.2025 22:57 »
§ 65 Abs. 1 LPVG NRW (Hinweis auf Hinzuziehung eines Personalratsmitglieds):

    „Der Beschäftigte kann ein Mitglied des Personalrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen, wenn ein Gespräch mit der Dienststelle geführt wird, in dem es um seine persönlichen Angelegenheiten geht.“w. landesrechtlichen Regelungen für Personalvertretungen.
Der Arbeitgeber (bzw. die Dienststelle) darf also nicht einseitig entscheiden, wer dich im Gespräch „vertritt“ oder anwesend ist – das wäre eine Umgehung deiner Beteiligungsrechte und damit rechtswidrig.

Du darfst "ein" Mitglied hinzuziehen. Da steht aber weder, dass du dir das aussuchen darfst, noch das du das verweigern darfst. Evtl. steht ja woanders, dass bei solchen Gesprächen immer ein PR-Mitglied dabei sein MUSS. Und nur weil der AG Person A eingeladen hat, heißt das ja nicht, dass der AG sich Person A ausgesucht hat. Er hat vermutlich, wie ich oben schon schrieb, dem Personalrat gesagt "Am XX ist ein Gespräch, wir brauchen wen vom PR" und der PR sagte dann "An dem Tag kann Mitglied XYZ, bitte einladen".


Was mich auch sehr stutzig macht, ist dein Hinweis darauf, dass du keine dienstliche Email hast und trotz Namen nicht in der Lage bist, die Kontaktdaten der eingeladenen Personen rauszufinden.
Ließt sich irgendwie so, dass du kein Zugriff aufs Intranet hast. Evtl. stört sich der AG auch daran, dass du dienstliche Belange mit deiner privaten Email regelst. Bei uns wäre es zumindest so, das das sehr schnell eine Abmahnung gäbe.

Was arbeitest du da denn? Hast du einen dienstlichen PC bekommen? Der PR ist nicht für dienstliche Emails zuständig und die Frage ist, wie du dem AG das mitgeteilt hast. Hast du ihm am ersten Tag mal im Flur zugeschrien, dass du keine dienstliche Email hast oder hast du ihm das regelmäßig mitgeteilt? Bei uns bekommt man nach dem Dienstausweis sofort seine Zugangsdaten für den dienstlichen Account und hat dann auch sofort eine Email. Da gibts höchstens die Einschränkung, ob man weltweit oder nur haus intern Emails verschicken darf.

Worum gehts denn in den Gespräch? Hast du die Befürchtung, eine Abmahnung/Kündigung zu erhalten? Ist dir ein Fehlverhalten bewusst? Weißt du, ob es ähnliche Gespräche bei Kollegen gab? Hast du auffällig viele Fehltage oder bist regelmäßig Freitags oder Montags krank, ggf. ohne AU? Hast du schonmal Abmahnungen erhalten?