Hallo zusammen,
Ich bin schon mehrere Jahre im Bereich öffentlicher Dienst am arbeiten.
Grundsätzlich möchte ich hier keinen veräppeln.
Ich halte mich aus meiner Sicht an meine Fakten, ich habe bis heute keine dienstliche E-Mail-Adresse und muss immer noch mit meiner privaten E-Mail-Adresse kommunizieren.
Lustig ist auch teilweise, dass ein anderes Personalrats Mitglied mir mal geschrieben hat, dass man mit mir nicht kommunizieren könnte, da ich bis heute keine dienstliche E-Mail-Adresse habe.
Der Arbeitgeber ist laut Schreiben schon seit längerem bemüht, mir eine Adresse an passender Stelle einzurichten aber das ist bis heute nicht geschehen.
Mein Vorschlag an den Personalrat sich dafür einzusetzen, dass ich endlich eine Mail-Adresse bekomme, sind bisher auch erfolglos geblieben.
Ja, ich bin am überlegen, ob ich gegen die Einladung Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werde, da diese aus meiner Sicht fehlerhaft ist.
Nicht ohne Grund ist es ein hohes Gut, dass man das Recht hat, seine eigenen Vertrauenspersonen aus dem Personalrat mitzunehmen. Hier hat der Arbeitgeber mir dieses Recht genommen, ich habe ihr auch das Recht, keine Vertretung mitzunehmen.
Beteiligungsrecht nach § 167 Abs. 2 SGB IX
§ 65 Abs. 1 LPVG NRW (Hinweis auf Hinzuziehung eines Personalratsmitglieds):
„Der Beschäftigte kann ein Mitglied des Personalrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen, wenn ein Gespräch mit der Dienststelle geführt wird, in dem es um seine persönlichen Angelegenheiten geht.“w. landesrechtlichen Regelungen für Personalvertretungen.
Der Arbeitgeber (bzw. die Dienststelle) darf also nicht einseitig entscheiden, wer dich im Gespräch „vertritt“ oder anwesend ist – das wäre eine Umgehung deiner Beteiligungsrechte und damit rechtswidrig.