Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einladung zum Gespräch
AngestellterBeamter:
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 09:40 ---Meine eigentliche Frage, ob der Arbeitgeber mir per Einladung, Personal und Schwerbehindertenvertretung vorschreiben kann und ob dieses rechtens ist, wurde so gut wie nicht behandelt.
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Das wurde doch beantwortet, allerdings nicht zu deiner Zufriedenheit.
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 09:40 ---Ich bin im nachgeordnet Bereich im Schulwesen tätig, hier ergibt sich die Problematik, dass das Land mein Arbeitgeber ist die passende Schulleitung die Vorwärtsstelle ist und für die Ausstattung, der Schulträger verantwortlich ist. Und die hat man eventuell Glück an Schulen oder auch halt mal Pech. In letzter Folge hat der Arbeitgeber aber die Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitsausrüstung.. hier habe ich mich am Ende geweigert, meine privaten Endgeräte wie Handy und Rechner zu nutzen, weil immer mehr Eltern mich auch privat angerufen haben also außerhalb der Arbeitszeiten
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Ich gebe hier zwar zu, dass die Hardwareausstattungsregeln bei Schulen komplett bescheuert ist. Ich kenne in NRW keinen einzigen Lehrer, der einen Laptop von der Schule gestellt bekommt. Alle müssen ihre eigenen Computer benutzen, auch Datenschutztechnisch ein absoluter Horror. Es wird sich irgendwie damit rausgeredet, dass ja ein Computer in der Schule für alle bereit steht. Wie das ganze rechtlich zu bewerten ist, wenn man sich da weigert, seine Zeugnisse am PC in der Schule und am eigenen PC zu machen kann ich hier aber nicht sagen.
Wie arbeitest du denn, wenn du dich weigerst deinen eigenen PC zu nutzen? Telefon kann ich ja noch verstehen, dass du die Nummer nicht an Eltern weitergibst. Aber Zeugnisse schreiben muss halt sein und wenn du das, verständlicher Weise, nicht am SchulPC machen willst sondern lieber Zuhause, und dich dann aber weigerst, den privaten PC zu nutzen, ist das irgendwann schon Arbeitsverweigerung.
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 09:40 ---Ich dachte, hier würde die Thematik eher auf rechtlicher, fachlicher Ebene diskutiert, anstatt auf emotionaler Ebene.
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Aber auch du musst zugeben, dass es bei dir nicht anders ist. Du bist hier auch auf einer emotionalen Ebene und verweigerst dich Fakten anzuerkennen bzw. biegst sie so um, dass es dir passt..
Garfield:
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 09:40 ---
Meine eigentliche Frage, ob der Arbeitgeber mir per Einladung, Personal und Schwerbehindertenvertretung vorschreiben kann und ob dieses rechtens ist, wurde so gut wie nicht behandelt.
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Doch. Sie war nur schnell abgehandelt. Natürlich kann der AG zum Gespräch laden und dabei SVB und PR miteinladen.
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 09:40 ---Dieses Problem habe nicht nur ich, sondern zahlreiche Kollegen und Kollegen und der Personalrat ist hier relativ in aktiv.
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Es gibt gegen schlechte Personalräte genau ein Mittel: Selbst als PR kandidieren.
In deinem Fall ja sogar perfekt, du kannst mit den zahlreichen betroffenen "Kollegen und Kollegen" zusammen eine Liste aufstellen.
Wenn ihr das nicht macht, war der Leidensdruck bisher offenbar nicht hoch genug und ihr solltet aufhören über den PR zu jammern.
baernrw:
Hallo zusammen,
also, zu den Fakten gehört auch, dass man die Fakten benennt. Das habe ich in den vorigen Nachrichten beschrieben, warum ich die Einladung für rechtswidrig halte.
Wenn von euch eine andere Auffassung ausgeht, ist das natürlich euer gutes Recht aber ich höre und lese hier nichts wirklich, worauf das basiert.
Wenn ihr euch so sicher seid, dann nenn mir doch bitte die Stellen, wo drin steht, dass bei einem solchen Gespräch der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung dabei sein muss?
Zum Thema Arbeitsverweigerung wenn ich nicht meine eigene Hardware benutze:
Das sind schon harte Aussagen, die bitte einmal bedacht werden müssen, wer ist denn für die Ausstattung zuständig das ist der Arbeitgeber und wenn dieser mir keine Daten zur Verfügung stellt, kann ich in der Hinsicht auch nicht arbeiten. Hier spricht man von Annahmeverzug.
Ich habe den Eindruck, dass im öffentlichen Dienst vieles einfach hingenommen wird und nicht hinterfragt wird. Deshalb läuft auch so vieles im Behörden nicht.
Allein schon die Aussage, dass man Arbeitsverweigerung betreibt, wenn man seine eigene Hardware nicht mitbringt würde in der freien Wirtschaft schallendes Gelächter auslösen.
Ich würde mich also sehr freuen, wenn zu den Aussagen halt auch wobei zu besetzen Regelung oder Vereinbarung kommen würden.
Vielen Dank
Tiffy:
Leider fehlt uns für eine noch bessere Antwort- und Beratungsmöglichkeit auch immer noch die wesentlichen Info über die konkrete Tätigkeit. Lehrer oder Sozialarbeiter kann es ja aus ziemlich naheliegenden Gründen (...) nicht sein. Schulsekretär auch nicht, denn das wäre wohl der einzige auf der Welt, der ohne Büroausstattung auskommt. Es bleibt in diesem Konstrukt eigentlich nur Schulhausmeister oder vielleicht so etwas wie damals "Herr Bloch".
Was den Punkt der "Arbeitsverweigerung" und der Nichtüberlassung erforderlicher Arbeitsmittel angeht, bin ich übrigens voll bei Dir, baernrw. Man sollte da nur von Anfang an konsequent sein und und nicht erst die Mobilfunknummer rausgeben, später dann aber deren Nutzung untersagen. Das geht zwar formal, wirkt aber ziemlich bockig und inkonsequent.
AngestellterBeamter:
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 10:14 ---Hallo zusammen,
also, zu den Fakten gehört auch, dass man die Fakten benennt. Das habe ich in den vorigen Nachrichten beschrieben, warum ich die Einladung für rechtswidrig halte.
Wenn von euch eine andere Auffassung ausgeht, ist das natürlich euer gutes Recht aber ich höre und lese hier nichts wirklich, worauf das basiert.
Wenn ihr euch so sicher seid, dann nenn mir doch bitte die Stellen, wo drin steht, dass bei einem solchen Gespräch der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung dabei sein muss?
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Du hattest einen Text zitiert und da raus gelesen, dass du dir aussuchen darfst, welche konkrete Person vom PR und SBV dabei ist und hattest dich darüber echauffiert, das der AG einfach persönlich benannte PR und SBV-Leute eingeladen hat. Darauf sagte ich dir, dass der Text nur hergibt, dass der PR und SBV dabei ist, nicht dass du ein Recht darauf hast, dir das PR-Mitglied aussuchen zu dürfen.
Für konkrete Verpflichtungen müsste man im Grunde genommen deinen Arbeitsvertrag erhalten um zu gucken, was bei dir konkret gilt. Auch ist es dabei wichtig zu wissen, um was es beim Gespräch konkret geht.
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 10:14 ---Zum Thema Arbeitsverweigerung wenn ich nicht meine eigene Hardware benutze:
Das sind schon harte Aussagen, die bitte einmal bedacht werden müssen, wer ist denn für die Ausstattung zuständig das ist der Arbeitgeber und wenn dieser mir keine Daten zur Verfügung stellt, kann ich in der Hinsicht auch nicht arbeiten. Hier spricht man von Annahmeverzug.
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Bitte nicht aus dem Kontext reißen! Ich habe dir nie "Arbeitsverweigerung" vorgeworfen!
Wenn ich aber das nehme, was du hier schreibst, bekommt man halt einen gewissen Eindruck von dir. Beispielsweise, dass sich der Personalrat bei dir zu melden hat. Dazu ist auch die Frage, die du ebenfalls bisher nicht beantwortest hast, wie du denn ohne all das arbeitest und wie du dem AG das alles mitgeteilt hast. Ich kenne Leute die rufen bei der Hotline an, teilen mit, dass die Maus defekt ist und warten dann im Homeoffice wochenlang darauf, dass man ihnen eine neue Maus Zuhause installiert. Teilen diesen Wunsch aber nie mit. Die Maus liegt wieder rum an der Servicetheke seit Wochen bereit und der Service schickt einmal die Woche eine Erinnerung, dass die Maus bereit liegt. Lustiger weise schaffen sie es sich jeden Morgen im Homeoffice einzustempeln, aber dann nicht zu arbeiten. Solche Leute bekommen dann auch irgendwann die Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. Jemand der aber jeden Tag 2 mal zur Servicetheke geht und fragt, ob seine Vertikalmaus schon da ist, hat selbst bei wochenlang ruhender Arbeit nichts zu befürchten.
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 10:14 ---Allein schon die Aussage, dass man Arbeitsverweigerung betreibt, wenn man seine eigene Hardware nicht mitbringt würde in der freien Wirtschaft schallendes Gelächter auslösen.
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Dann kennst du die freie Wirtschaft nicht. Es gibt genug Branchen, wo man sein eigenes Auto nutzen muss, sein eigenes Handy, bei Startups und kleineren Firmen auch gerne tatsächlich einen eigenen Laptop/PC usw.
Ich habe dir ja sogar zugestimmt, dass das in der Schulwelt tatsächlich komisch ist was den Arbeitsplatz angeht. Aber auch hier gibts verschiedene Wege damit umzugehen. Und deine Aussage, dass dich Leute privat anrufen und du dich weigerst, das hinzunehmen scheint darauf hinauszulaufen, dass du das mal gestattet hast und dich nun weigerst. Wenn das beim privaten PC genau so ist ...
--- Zitat von: baernrw am 28.07.2025 10:14 ---Ich würde mich also sehr freuen, wenn zu den Aussagen halt auch wobei zu besetzen Regelung oder Vereinbarung kommen würden.
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Woher sollen wir die Vereinbarungen deines AGs kennen, wenn du uns nichts verrätst und man dir alles aus der Nase ziehen muss?
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