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TV-L Arztbesuch wärend Arbeitszeit.
Umlauf:
--- Zitat von: baernrw am 29.07.2025 21:07 ---Hallo,
Man muss sich hier wirklich fragen, welcher Personalrat solche Vereinbarung im Bereich Gleitzeit abschließt.
Die haben noch nie was von der Normenpyramide im Arbeitsrecht gehört.
Vor allem sehe ich doch die Gefahr hier viel größer, dass Mitarbeiter bei einem Arztbesuch wurde sie nacharbeiten, müssen, direkt einen Krankheitstag einreichen oder sich generell krankschreiben lassen.
--- End quote ---
Unsere Personalchefin dazu: Man kann nicht alles haben.
Wir hätten Arztbesuch in der Kernzeit nur bekommen bzw. behalten, wenn es weiterhin eine Kernzeit geben würde. Also wäre die komplett flexible Arbeitszeit nicht gekommen.
Wir hätten sogar Arztbesuch außerhalb der Kernzeit haben können. Es hätte nur komplett feste Arbeitszeiten festgeschrieben werden müssen.
Das ganze wird in unserer Oberbehörde analog dem BMI gemacht.
Eine DV ist niemals eine DV, die ausschließlich die Maximalforderungen des PR enthält.
Mal drüber nachdenken…
baernrw:
Hallo,
der Personalrat hätte die Gleitzeitregelung mach können, aber die Arztbesuche herauslassen können.
Ein guter Personalrat kann so was ;-)
Ich kann mir aber auch gut, vorstellen das solche Bv´s eine Kontrolle nicht standhalten würden, Thema Normenpyramide im Arbeitsrecht!
Umlauf:
--- Zitat von: baernrw am 29.07.2025 22:30 ---Hallo,
der Personalrat hätte die Gleitzeitregelung mach können, aber die Arztbesuche herauslassen können.
Ein guter Personalrat kann so was ;-)
Ich kann mir aber auch gut, vorstellen das solche Bv´s eine Kontrolle nicht standhalten würden, Thema Normenpyramide im Arbeitsrecht!
--- End quote ---
Du meinst also, der Personalrat muss nur sagen, wir unterschreiben nur, wenn Arztbesuche komplett auf Arbeitszeit gehen. Die Dienststelle sagt dann, na gut, dann nehmen wir Arzt auf Arbeitszeit mit auf. Wahrscheinlich wird das Ministerium als übergeordnete Behörde nicht mal misstrauisch.
Verstehe…
Ich würde mal sagen, niemand möchte bei uns die Flexible Arbeitszeit gegen die frühere Gleitzeit eintauschen wollen.
MoinMoin:
--- Zitat von: baernrw am 29.07.2025 22:30 ---Hallo,
der Personalrat hätte die Gleitzeitregelung mach können, aber die Arztbesuche herauslassen können.
Ein guter Personalrat kann so was ;-)
--- End quote ---
Die Arztbesuche sind aus dem Tarifvertrag gefallen, weil es eine Gleitzeitregelung gibt, nicht umgekehrt.
Man hätte also eine neue Regelung schaffen müssen parallel zur Gleitzeitregelung, die eine Besserstellung gegenüber der tariflichen Regelung ist.
Lustig, warum sollte der AG das machen wollen?
Und welchen Personalrat kennst und der so gut ist?
--- Zitat --- Ich kann mir aber auch gut, vorstellen das solche Bv´s eine Kontrolle nicht standhalten würden, Thema Normenpyramide im Arbeitsrecht!
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Du scheinst ja tief drin zu stecken in der Pyramide, erklär mal, wo arbeitsrechtlich das Recht auf Arbeitsbefreiung für ein Arztbesuch festgelegt ist?
MW ist es ein tarifliche Regelung, bei der aber der Arztbesuch nicht automatisch Arbeitszeit ist! aber sein kann!
Maggus:
--- Zitat von: baernrw am 29.07.2025 21:07 ---Man muss sich hier wirklich fragen, welcher Personalrat solche Vereinbarung im Bereich Gleitzeit abschließt.
Die haben noch nie was von der Normenpyramide im Arbeitsrecht gehört.
--- End quote ---
Vielleicht mal eine Kommentierung zum TV-L § 29 zur Hand nehmen?
In meiner ist dies eindeutig beschrieben, dass bei einer Gleitzeitregelung kein Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arztbesuch besteht (bitte auch die Ausführungen von Moinmoin lesen).
Mag ja sein, dass manchen Personalräten in der DV eine Besserstellung gelingt, aber das ist was total anderes als Deine Behauptung, dass eine DV ansonsten einer rechtlichen Prüfung (Klage) nicht standhalten würde.
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