Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

TV-L Arztbesuch wärend Arbeitszeit.

<< < (5/7) > >>

Susa:
Wie unterschiedlich das doch ist.. wir haben z.B. Gleitzeit aber Kernzeit von 8.30-15 Uhr für normal Vollzeitarbeitende. Für Teilzeitbeschäftigte ist die Kernzeit verhandelbar.

Wer in der Kernzeit zum Arzt muss und eine Bescheinigung vorlegt, bekommt die Zeit gutgeschrieben. Außerhalb der Kernzeit nicht. Wer also Termin um 8 Uhr oder 15 Uhr hat, hat eben Pech gehabt und macht Minusstunden, also auf seine Kappe.
Die Folge ist da dann oft, das die Termine in die Kernzeit gelegt werden.

Tiffy:
Die Frage wäre aber dennoch, wie denn trotz Gleitzeitregelung bei Vorgabe von abteilungsbezogenen Öffnungszeiten mit so einem Fall umzugehen wäre.

Folgendes Beispiel:

Eine Werkstatt wird von drei Mitarbeitern betrieben. Die Einrichtungsleitung hat vorgeschrieben, dass die Werkstatt werktäglich in einer Kernzeit von 8 bis 16 Uhr besetzt sein muss. Einer der drei Mitarbeiter hat Urlaub, der andere ist längerfristig krank. Der dritte, der eigentlich gerade die o.g. Regelung verwirklicht und tgl. normalerweise von 8-16 Uhr vor Ort ist, hat nun ein gesundheitliches Problem, dessentwegen er auch schon außerhalb der Arbeitzeiten beim Hausarzt war. Zur weiteren Abklärung drängt der Hausarzt auf ein kurzfristiges MRT, das aber zurzeit nur vormittags um 11 von einer spezialisierten Fachpraxis angeboten werden kann - dies hat der Werkstattmitarbeiter nicht selbst zu vertreten. Er verlässt also um halb 11 die Einrichtung und kommt um 13.30 Uhr zurück. Nun fehlen ihm 3 h, die er aber nicht einfach nachholen kann, indem er an dem Tag bis 19 Uhr bleibt, da ja die Werkstatt regulär um 16 Uhr schließt und deswegen danach sowieso niemand mehr kommt, der etwas erledigt haben will. Was tun?

Vollender:
Dafür gibt es doch Gleitzeit. Damit man auch mal frei nehmen oder zum Arzt gehen kann. Sollte bei guter Auslastung und vollem Terminkalender kein Problem darstellen Gleitzeit zu sammeln. Ich habe eher das Problem ausreichend Gleitzeit abzubauen. Auch in einer Werkstatt gibt es Phasen der Vorbereitung, Nachbereitung, Aufräumen, Bestellungen, Wartung die außerhalb der Kernzeit laufen können.

ohjeee:

--- Zitat von: baernrw am 29.07.2025 22:30 ---Hallo,

der Personalrat hätte die Gleitzeitregelung mach können, aber die Arztbesuche herauslassen können.
Ein guter Personalrat kann so was ;-)

 Ich kann mir aber auch gut, vorstellen das solche Bv´s eine Kontrolle nicht standhalten würden, Thema Normenpyramide im Arbeitsrecht!

--- End quote ---
Das ist doch tariflich geregelt und gerichtlich bestätigt!? Was willst du mit der Normenpyramide? Natürlich könnte man etwas günstigeres vereinbaren, aber wozu? Nachher kommt ein Mitarbeiter und lässt sich für Freitag Mittag einen Arztbesuch auf Arbeitszeit als Überstunden aufschreiben?
Die Regel ist doch denkbar einfach:
Arztbesuche grundsätzlich außerhalb der festen Arbeitszeit. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann der Arztbesuch auch während der Anwesenheitspflicht stattfinden, es muss dann aber ein Arzt bestätigen, dass es medizinisch notwendig war, und im Regelfall auch, dass der MA erfolglos versucht hat, den Arzttermin außerhalb seiner Arbeitszeiten zu legen.
Und gerade Gleitzeit ist doch dafür da, private Besorgungen zu erledigen, sei es die Anmeldung eines KfZ oder eben ein Arztbesuch.
Der halbjährliche Zahnarztbesuch ist idR Freizeit, der abgebrochene Zahn/herausgefallene Plombe würde hingegen gutgeschrieben werden.

ohjeee:

--- Zitat von: baernrw am 29.07.2025 21:07 ---Hallo,

Man muss sich hier wirklich fragen, welcher Personalrat solche Vereinbarung im Bereich Gleitzeit abschließt.
Die haben noch nie was von der Normenpyramide im Arbeitsrecht gehört.

Vor allem sehe ich doch die Gefahr hier viel größer, dass Mitarbeiter bei einem Arztbesuch wurde sie nacharbeiten, müssen, direkt einen Krankheitstag einreichen oder sich generell krankschreiben lassen.

--- End quote ---
also würdest du dich einen Tag arbeitsunfähig melden, weil sonst der halbjährliche Zahnarztkiontroll-Termin (zurecht) Freizeit ist? Ernsthaft?

Sorry für den Seitenhieb, aber bei deinen anderen Beiträgen würde mich dann schon interessieren, warum du zum Personalgespräch eingeladen wirst. Da hast du ja auch eine ganz exquisite Rechtsmeinung, wie hier auch. Was hast du für einen Ausbildungs-/Studienhintergrund?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version