Guten Morgen,
wie handhabt ihr konkret Bildschirmpausen bei reinen Bildschirmarbeitsplätzen?
ArbStättV, Anhang 6, Nr. 6.1 Abs. 2:
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
Gruß